Der gemeine Umweltheld lebt nicht von Moral allein, deswegen kollaboriere ich ab heute regelmäßig mit Monsieur Daniel und poste zum ökologisch korrekten Konsum oder wie man eine stinknormale WG in eine Öko-WG verwandelt. Ach, was soll’s, meistens werden es Rezepte sein.
Es sind verschiedene amüsante Szenarien möglich, wenn Vegetarier mit dem kollektiven Frönen archaischer Zubereitungsweisen kollidieren. Mitgebrachte Tofu-, Seitan- oder Lupinewürstchen können auch gestandene Steakfreunde neugierig machen, die meisten stellen dann anerkennend fest, dass der Ersatz so schlecht ja gar nicht schmeckt, aber eben überhaupt nicht nach Fleisch. Vor lauter probierfreudigen Mitgrillern bleibt mir am Ende die Wahl zwischen einem Rückfall in Richtung Nackensteak und welkem Salat. In diesem Dilemma wiesen besorgte Familienmitglieder mich schon mal darauf hin, dass das Steak von einer glücklichen Kuh stamme, dann sei es doch in Ordnung, oder?
Ich könnte dann einwenden, dass die Kuh weder zu Tode gestreichelt wurde noch freiwillig in die quietschgrüne Marinade gesprungen ist. Aber ich will doch gar nicht diskutieren sondern nur essen. Glücklicherweise läuft es fast immer anders: Butter wird für kalorienfrei erklärt (ist ja auch ultragesund mit all den Kräutern), es gibt Dessert (hurra!) und am Ende wird aus dem Grillfeuer ein Lagerfeuer und man kokelt sich fröhlich Löcher in die Sachen.
Ähnlich wie es die in Etikettefragen stets souveräne Helena Echlin empfiehlt, verzichte ich also auf teure Vegiprodukte und mache einen Nudelsalat, der ausnahmslos allen schmeckt, auch Veganern. Das dann aber bitte nicht den Steakfreunden sagen.
Ich wünschte ich könnte für dieses Rezept eine spezifischere Quelle angeben als »meine Großcousine Ina«, auf deren Prenzlberger Geburtstagsbrunch ich diesen Salat zum ersten Mal gegessen habe. Ich wünschte auch, dass ich einen besseren Namen als »Nudelsalat« parat hätte, etwa »Farfalle alla Ina con pomodori e basilico« oder »Rot-Grünes Genudel«. Tatsächlich ist dies der Nudelsalat par excellence in meiner Familie, jeder weiß sofort, dass nur dieser Salat gemeint sein kann. Und jeder, der meine essensfixierte Familie kennt, versteht sofort, dass das für ihn spricht.
Nudelsalat
Rezept: Großcousine Ina
dauert: 45 Minuten plus einige Stunden im Kühlschrank
schwierig: nö
500 g Farfalle (Ich verwende Barilla, weil ich sie gut finde, nicht weil ein charmanter parmesischer Signore mir einen lebenslangen Vorrat versprochen hat, wenn ich sein Produkt hier unterbringe)
900 g Kirschtomaten
60 g Pinienkerne
½ Bund Basilikum
frischer Oregano
1 kleine Knoblauchzehe
Weißweinessig oder anderer heller, milder Essig
Olivenöl
Salz
Pfeffer
Na dann. Zuerst reichlich Wasser in einem großen Topf mit einem Esslöffel Salz aufkochen, Nudeln nach Packungsanweisung kochen. Abgießen, nicht abspülen.
Pinienkerne bei mittlerer Hitze ohne Fett anrösten, bis sie knistern und unglaublich gut riechen.
Die Tomaten waschen, halbieren und Samen entfernen, dabei den Saft durch ein Sieb in eine große Schüssel abtropfen lassen. Anschließend mit einem Löffelrücken den restlichen Saft durch das Sieb in die Schüssel drücken.
Eine kleine Knoblauchzehe fein reiben. Ich mache das mit der Vorderseite einer abgelaufenen Kreditkarte, gibt feinstes Knoblauchmus, das sich sehr gut verteilt. Wer weniger Knoblauch mag, reibt vor der Tomatensauerei die Schüssel mit einer halbierten Zehe aus.
Knoblauch mit dem abgetropften Tomatensaft, einem Esslöffel Essig, einem Teelöffel Salz und einem halben Teelöffel Pfeffer in der Schüssel mischen, bis sich die Salzkristalle aufgelöst haben.
50 ml Olivenöl dazugeben und die hoffentlich noch warmen Nudeln untermischen, sodass sie nicht mehr zusammenkleben. Etwa ½ Bund oder nach Geschmack feingeschnittenes Basilikum dazugeben, plus einen Esslöffel frischen gehackten Oregano. Zuletzt die Pinienkerne dazu und am besten abgedeckt ein paar Stunden im Kühlschrank durchziehen lassen. Eventuell nachsalzen.
Monsieur Daniel sagt: »Kann ich noch was von deinem Teller haben?«
Mademoiselle Hannah sagt: »einfach, aber gut«
Mademoiselle Inken sagt: »Geil, ist das der vom Grillen?«
Donnerstag, 23. Juni 2011
Sonntag, 19. Juni 2011
Aktionen und Petitionen der Woche (Nr. 1)
Seit einigen Jahren haben viele Organisationen Aktionen im Internet gestartet. Die prominentesten Beispiele sind wohl Campact, Avaaz und GreenAction. Daneben erfreuen sich die Petitionen an den Bundestag immer größerer Beliebtheit, wie die Petition gegen Internetsperren mit insgesamt 134.015 UnterzeichnerInnen zeigte. Da es bisher keinen Überblick über die verschiedenen Aktionen und Petitionen gibt, werde ich ab sofort einmal die Woche einen solchen zusammenstellen.
Die folgende Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Falls jemand weitere interessante Aktionen findet, kann sie/er mich gerne in den Kommentaren oder per E-Mail darauf aufmerksam machen. Wenn ich eine Aktion oder Petition erwähne, bedeutet das nicht, dass ich diese unterstütze. Eine Vielzahl weiterer Aktionen und Petitionen findet ihr auf bewegung.taz.de und eine Übersicht über alle laufenden Volksbegehren beim Mehr Demokratie e. V.
Aktionen
↓ Amnesty International
↓ attac
↓ Avaaz
↓ Campact
↓ Deutsche Knochenmarkspendedatei (DKMS)
↓ Food First Information and Action Network (FIAN)
↓ Foodwatch
↓ Greenpeace/GreenAction
↓ Survival International
↓ Petitionen an den Bundestag
Amnesty International
Flüchtlinge aus Nordafrika: Auch Deutschland muss helfen!
Stoppt die Gewalt in Mexiko!
China: Wo ist Ai Weiwei?
Freiheit für Mohammad Sadiq Kabudvand
Burkina Faso: Schwangerschaft mit tödlichen Folgen
Kenia: Menschenrechte für Nairobis Slumbewohner
Kambodscha: Widerrechtliche Zwangsräumungen stoppen
Nigeria: Der Fluch des schwarzen Goldes
Afghanistan: Frauenrechtlerinnen brauchen Schutz
Fordern Sie Freiheit for Liu Xiaobo!
Kroatien: Zeugen von Kriegsverbrechen schützen
Vergangene Woche gestartete Eilaktionen
Bahrain: Ungewissheit über Hinrichtung
Guatemala: Familie ermordeter Menschenrechtlerin gefährdet
Iran: Drohende Hinrichtungen am 26. Juni
Irak: Noch immer im Gefängnis
Saudi-Arabien: Haft ohne Kontakt zur Außenwelt
Simbabwe: Prozess wegen Diskussion
Mexiko: Angriff auf Migranten
Kuwait: Online-Aktivist inhaftiert
Bahrain: Haft nach Verbüßen der Strafe
USA: Drohende Hinrichtung
Honduras: LGBT-Aktivist bedroht
Bahrain: Rechtsanwalt vor Gericht
Bahrain: Ein Jahr Haft wegen Gedichts
Briefe gegen das Vergessen vom Juni
Kenia: Al-Amin Kimathi
Aserbaidschan: Ruslan Bessonov, Maksim Genashilkin und Dmitri Pavlov
↑ nach oben
attac
Bank wechseln und Politik verändern!
Nein zum Angriff auf soziale und demokratische Rechte in Europa!
Hermes-Bürgschaften - Atomtod exportiert man nicht!
↑ nach oben
Avaaz
Retten Sie die traurigsten Delfine
Deutschland: Energiewende jetzt!
EU: Retten Sie pflanzliche Arzneimittel
Stoppen Sie die Folter wegen Wikileaks-Weitergabe
Südafrika: »Korrigierende Vergewaltigung« stoppen
Großbritannien: Stoppen Sie Rupert Murdoch
Stoppen Sie das scharfe vorgehen gegen Wikileaks!
↑ nach oben
Campact
Atom-Risiko bis 2022? Nicht mit uns!
Vorratsdaten: Sagen Sie Nein!
Klima: Keine Kohle für Kohle
Kinderrechte jetzt! Kinderrechte kennen keine Herkunft
↑ nach oben
Deutsche Knochenmarkspendedatei (DKMS)
Registrierungsveranstaltungen
25.06. in Peine: Hilfe für Engincan und andere!
25.06. in Blaustein: Engincan braucht weiterhin unsere Hilfe!
25.06. in Rüsselsheim: Hilfe für Stephanie und andere!
25.06. in Berlin: Lebensretter für Muammer und andere gesucht!
26.06. in Ebersbach: Hilfe für Celal und andere!
26.06. in Nordenham: Engincan und andere brauchen unsere Hilfe!
26.06. in Mülheim an der Ruhr: Hilfe für Gamze und andere!
26.06. in Delmenhorst: Delmenhorst engagiert sich im Kampf gegen Leukämie
Online-Registrierung
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Food First Information and Action Network (FIAN)
Fair Flowers for Human Rights
Klimaschutz ist Menschenrecht
Eilaktionen
Tagebau bedroht Indigene in Kusum Tola, Karanpura Tal, Jharkhand
↑ nach oben
Foodwatch
»Gratulieren« Sie Ferrero zum Goldenen Windbeutel!
Gegen versteckte Käfigeier!
Schluss mit dem Dioxin im Essen!
↑ nach oben
Greenpeace/GreenAction
Wehren Sie sich - ein Atomausstieg 2022 ist zu spät!
Vergangene Woche gestartete Kampagnen
Mit anpacken, anstatt nur immer Worte worueber verlieren
Wilder Garten
↑ nach oben
Survival International
Petitionen
Unkontaktierte Völker
Gibe III stoppen
Briefkampagnen
Aborigines, Australien
Akuntsu, Brasilien
Awá, Amazonien, Brasilien
Ayoreo-Totobiegosode, Paraguay & Bolivien
Batak, Philippinen
Belo Monte Staudamm, Brasilien
Buschleute, Kalahari, Botswana
Dongria Kondh, Indien
Enawene Nawe, Brasilien
Guarani, Brasilien
Indigene Völker am Madeira Fluss und Belo Monte Damm, Brasilien
Indigene Völker in Papua, Indonesien
Innu, Kanada
Isolierte Völker, Peru
Jarawa, Andamanen, Indien
Jumma, Bangladesch
Nukak, Kolumbien
Palawan, Philippinen
Penan, Sarawak, Malaysia
Pygmäen, Zentralafrika
Sentinelesen, Indien
Völker im Omo Tal, Äthiopien
Zo'é, Brasilien
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Petitionen an den Bundestag
Vergangene Woche gestartete Petitionen
Regelungen zur Altersrente – Koppelung des Renteneintrittsalters an die durchschnittliche Lebenserwartung
Arbeitsmarktpolitik – Zurückweisung des Gesetzentwurfs zur Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Wissenschaft und Forschung – Verfügbarkeit von Forschungsberichten und Gutachten in deutscher Sprache
Arbeitsrecht – Ergänzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Berufsbildungsgesetz – Keine Wiedereinführung der Sozialversicherungspflicht für dual Studierende
Grundrechte – Keine neuen Quotenregelungen mehr
Verbraucherschutz – Verbot von Tierversuchen, Kennzeichnungspflicht für Importware
Gesetzliche Krankenversicherung – Leistungen – Bedarfsgerechte Versorgung mit Hospizplätzen
Personenstandswesen – Menschenwürdigeres Leben von Intersexuellen, Transsexuellen und Transvestiten
Flugsicherung – »Lenkzeiten« für Verkehrsflugzeugführer
Energiepreise – Preisanpassung nur zum Zeitpunk der Versorgung der Tankstellen
Unterhaltsrecht – Erneute Reform des Unterhaltsrechts
Energiewirtschaft – Verbot von Rennsport mit motorbetriebenen Fahrzeugen in Deutschland
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Die folgende Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Falls jemand weitere interessante Aktionen findet, kann sie/er mich gerne in den Kommentaren oder per E-Mail darauf aufmerksam machen. Wenn ich eine Aktion oder Petition erwähne, bedeutet das nicht, dass ich diese unterstütze. Eine Vielzahl weiterer Aktionen und Petitionen findet ihr auf bewegung.taz.de und eine Übersicht über alle laufenden Volksbegehren beim Mehr Demokratie e. V.
Aktionen
↓ Amnesty International
↓ attac
↓ Avaaz
↓ Campact
↓ Deutsche Knochenmarkspendedatei (DKMS)
↓ Food First Information and Action Network (FIAN)
↓ Foodwatch
↓ Greenpeace/GreenAction
↓ Survival International
↓ Petitionen an den Bundestag
Amnesty International
Flüchtlinge aus Nordafrika: Auch Deutschland muss helfen!
Stoppt die Gewalt in Mexiko!
China: Wo ist Ai Weiwei?
Freiheit für Mohammad Sadiq Kabudvand
Burkina Faso: Schwangerschaft mit tödlichen Folgen
Kenia: Menschenrechte für Nairobis Slumbewohner
Kambodscha: Widerrechtliche Zwangsräumungen stoppen
Nigeria: Der Fluch des schwarzen Goldes
Afghanistan: Frauenrechtlerinnen brauchen Schutz
Fordern Sie Freiheit for Liu Xiaobo!
Kroatien: Zeugen von Kriegsverbrechen schützen
Vergangene Woche gestartete Eilaktionen
Bahrain: Ungewissheit über Hinrichtung
Guatemala: Familie ermordeter Menschenrechtlerin gefährdet
Iran: Drohende Hinrichtungen am 26. Juni
Irak: Noch immer im Gefängnis
Saudi-Arabien: Haft ohne Kontakt zur Außenwelt
Simbabwe: Prozess wegen Diskussion
Mexiko: Angriff auf Migranten
Kuwait: Online-Aktivist inhaftiert
Bahrain: Haft nach Verbüßen der Strafe
USA: Drohende Hinrichtung
Honduras: LGBT-Aktivist bedroht
Bahrain: Rechtsanwalt vor Gericht
Bahrain: Ein Jahr Haft wegen Gedichts
Briefe gegen das Vergessen vom Juni
Kenia: Al-Amin Kimathi
Aserbaidschan: Ruslan Bessonov, Maksim Genashilkin und Dmitri Pavlov
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attac
Bank wechseln und Politik verändern!
Nein zum Angriff auf soziale und demokratische Rechte in Europa!
Hermes-Bürgschaften - Atomtod exportiert man nicht!
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Avaaz
Retten Sie die traurigsten Delfine
Deutschland: Energiewende jetzt!
EU: Retten Sie pflanzliche Arzneimittel
Stoppen Sie die Folter wegen Wikileaks-Weitergabe
Südafrika: »Korrigierende Vergewaltigung« stoppen
Großbritannien: Stoppen Sie Rupert Murdoch
Stoppen Sie das scharfe vorgehen gegen Wikileaks!
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| Im Erlebnispark Ressort World Sentosa leben 25 Delfine in Gefangenschaft |
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Campact
Atom-Risiko bis 2022? Nicht mit uns!
Vorratsdaten: Sagen Sie Nein!
Klima: Keine Kohle für Kohle
Kinderrechte jetzt! Kinderrechte kennen keine Herkunft
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Deutsche Knochenmarkspendedatei (DKMS)
Registrierungsveranstaltungen
25.06. in Peine: Hilfe für Engincan und andere!
25.06. in Blaustein: Engincan braucht weiterhin unsere Hilfe!
25.06. in Rüsselsheim: Hilfe für Stephanie und andere!
25.06. in Berlin: Lebensretter für Muammer und andere gesucht!
26.06. in Ebersbach: Hilfe für Celal und andere!
26.06. in Nordenham: Engincan und andere brauchen unsere Hilfe!
26.06. in Mülheim an der Ruhr: Hilfe für Gamze und andere!
26.06. in Delmenhorst: Delmenhorst engagiert sich im Kampf gegen Leukämie
Online-Registrierung
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Food First Information and Action Network (FIAN)
Fair Flowers for Human Rights
Klimaschutz ist Menschenrecht
Eilaktionen
Tagebau bedroht Indigene in Kusum Tola, Karanpura Tal, Jharkhand
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| Logo der Kampagne »Klimaschutz ist Menschenrecht« |
Foodwatch
»Gratulieren« Sie Ferrero zum Goldenen Windbeutel!
Gegen versteckte Käfigeier!
Schluss mit dem Dioxin im Essen!
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Greenpeace/GreenAction
Wehren Sie sich - ein Atomausstieg 2022 ist zu spät!
Vergangene Woche gestartete Kampagnen
Mit anpacken, anstatt nur immer Worte worueber verlieren
Wilder Garten
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Survival International
Petitionen
Unkontaktierte Völker
Gibe III stoppen
Briefkampagnen
Aborigines, Australien
Akuntsu, Brasilien
Awá, Amazonien, Brasilien
Ayoreo-Totobiegosode, Paraguay & Bolivien
Batak, Philippinen
Belo Monte Staudamm, Brasilien
Buschleute, Kalahari, Botswana
Dongria Kondh, Indien
Enawene Nawe, Brasilien
Guarani, Brasilien
Indigene Völker am Madeira Fluss und Belo Monte Damm, Brasilien
Indigene Völker in Papua, Indonesien
Innu, Kanada
Isolierte Völker, Peru
Jarawa, Andamanen, Indien
Jumma, Bangladesch
Nukak, Kolumbien
Palawan, Philippinen
Penan, Sarawak, Malaysia
Pygmäen, Zentralafrika
Sentinelesen, Indien
Völker im Omo Tal, Äthiopien
Zo'é, Brasilien
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Petitionen an den Bundestag
Vergangene Woche gestartete Petitionen
Regelungen zur Altersrente – Koppelung des Renteneintrittsalters an die durchschnittliche Lebenserwartung
Arbeitsmarktpolitik – Zurückweisung des Gesetzentwurfs zur Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Wissenschaft und Forschung – Verfügbarkeit von Forschungsberichten und Gutachten in deutscher Sprache
Arbeitsrecht – Ergänzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Berufsbildungsgesetz – Keine Wiedereinführung der Sozialversicherungspflicht für dual Studierende
Grundrechte – Keine neuen Quotenregelungen mehr
Verbraucherschutz – Verbot von Tierversuchen, Kennzeichnungspflicht für Importware
Gesetzliche Krankenversicherung – Leistungen – Bedarfsgerechte Versorgung mit Hospizplätzen
Personenstandswesen – Menschenwürdigeres Leben von Intersexuellen, Transsexuellen und Transvestiten
Flugsicherung – »Lenkzeiten« für Verkehrsflugzeugführer
Energiepreise – Preisanpassung nur zum Zeitpunk der Versorgung der Tankstellen
Unterhaltsrecht – Erneute Reform des Unterhaltsrechts
Energiewirtschaft – Verbot von Rennsport mit motorbetriebenen Fahrzeugen in Deutschland
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Dienstag, 14. Juni 2011
Zunahme der Hinrichtungen in Saudi-Arabien stoppen (Amnesty-Aktion Nr. 2)
In Saudi-Arabien hat die Zahl der Hinrichtungen in diesem Jahr deutlich zugenommen. Alleine im Mai wurden 15 Menschen exekutiert. In der Amnesty-Aktion, die ich diesen Monat vorstelle, geht es um zwei Todesurteile, die in Kürze vollstreckt werden sollen. Eine Verurteilte war zum Tatzeitpunkt minderjährig, der andere wurde wegen »Hexerei« zum Tode verurteilt. Amnesty International protestiert gegen die Todesurteile und ich habe einen Musterbrief zu dieser Aktion verfasst.
Die heute 22jährige Rizana Nafeek wurde am 16. Juni 2007 zum Tode verurteilt, weil sie im Mai 2005 in Dschidda am Roten Meer nahe Mekka ein Kleinkind in ihrer Obhut getötet haben soll. Zum Tatzeitpunkt war die Hausangestellte aus Sri Lanka 17 Jahre alt und damit minderjährig. Der oberste saudische Gerichtshof in Riad bestätigte im Oktober letzten Jahres das Todesurteil. Nun steht nach Angaben von Amnesty International die Hinrichtung durch Enthauptung kurz bevor.
Die saudische Justiz behauptet, dass Rizana Nafeeks laut Reisepass 1982 geboren wurde und sie somit zum Tatzeitpunkt 23 Jahre alt gewesen sei. Dieser Pass wurde wahrscheinlich gefälscht, damit sie Arbeit in Saudi-Arabien aufnehmen durfte, was nur Volljährigen gestattet ist. Sie selbst behauptet 1988 geboren zu sein. Entsprechende Beweise durfte sie allerdings nicht vorbringen, auch Rechtsbeistand wurde ihr während der Haft und des Prozesses verweigert. Ein Geständnis, das sie in der Haft abgab, hat sie mittlerweile widerrufen. Die genauen Tatumstände sind bisher nicht geklärt, wobei Menschenrechtsorganisationen davon ausgehen, dass der Säugling durch einen Unfall beim Füttern mit der Flasche starb.
Abdul Hamid al-Fakki: Verurteilt wegen Zauberformel
Im zweiten Fall droht dem Sudanesen Abdul Hamid Bin Hussain Bin Moustafa al-Fakki die Hinrichtung wegen »Hexerei«. Er wurde am 27. März 2007 von einem Gericht in Medina zum Tode verurteilt und auch hier geht Amnesty von einer bevorstehenden Exekution durch Enthauptung aus. Der Verurteilte hatte ebenfalls keinen Rechtsbeistand und der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Während der Haft soll Abdul Hamid al-Fakki durch Schläge misshandelt worden sein.
Am 8. Dezember 2005 bat ein Mitarbeiter der saudischen Religionspolizei Mutawaeen – Komitee zur Verbreitung der Tugend und Verhütung des Lasters – den Sudanesen eine Zauberformel vorzutragen, um zu erreichen, dass die Mutter des Religionspolizisten wieder zu seinem leiblichen Vater zurückkehrt. Dafür sollte Abdul Hamid al-Fakki 6000 Saudi-Rial (ungefähr 1100 Euro) erhalten, davon 2000 Rial als Vorschuss. Er willigte ein und traf sich noch am selben Tag mit dem Polizisten. Der Verurteilte übergab ihm neun kleine Papierstücke mit in Safran beschriebenen Sprüchen und erhielt den Rest der vereinbarten Summe. Kurze Zeit später durchsuchte die Religionspolizei Abdul Hamid al-Fakki und fand bei ihm die Geldscheine, deren Seriennummern sie vorher notiert hatten. Die Religionspolizei verhaftete ihn und später folgte seine Verurteilung in Medina.
Deutliche Zunahme der Hinrichtungen in Saudi-Arabien
Saudi-Arabien verhängt die Todesstrafe für eine Vielzahl von Verbrechen, darunter auch solche, bei denen die Opfer des Verbrechens nicht zu Tode kommen. Im Jahr 2009 wurden 69 Personen, davon 19 AusländerInnen, exekutiert, wobei die Dunkelziffer wahrscheinlich höher liegt. In diesem Jahr zeichnet sich eine deutliche Zunahme der Hinrichtungen ab. Ausländische GastarbeiterInnen sind besonders häufig betroffen und müssen bei Vergehen mit härteren Strafen rechnen.
Der Tatbestand der »Hexerei« ist nach saudischen Recht nicht genau definiert und wird häufig angewendet, um KritikerInnen an der freien Meinungsäußerung zu hindern. Des Weiteren entsprechen die Strafverfahren nicht internationalen Standards und es kommt nicht selten zu Folter und Misshandlungen in der Haft.
Amnesty International hat gegen die bevorstehende Hinrichtungen eine Eilaktion gestartet, an der ich mich mit meinem Blog beteilige und meine LeserInnen ebenfalls darum bitte teilzunehmen. Wenn jemand eine Antwort von den Verantwortlichen erhalten sollte, so schickt sie bitte an Amnesty (ua-de@amnesty.de) und wenn möglich an mich (umweltheld@gmail.com). Ich werde die Antworten, wenn gewünscht, in anonymisierter Form hier veröffentlichen.
Musterbrief an den König von Saudi-Arabien und den Innenminister
Für die deutsche und englische Version habe ich mich an den Vorgaben von Amnesty orientiert. Falls jemand Arabisch kann und Lust hat den Brief zu übersetzen, würde ich auch gerne eine arabische Version veröffentlichen. Der Musterbrief ist an den saudischen König gerichtet, die Anrede für den Innenminister steht in Klammern im Schreiben.
Anschriften
His Majesty
King Abdullah bin Abdul-Aziz Al Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court
Riad
Saudi-Arabien – Arabie Saoudite
Ein Luftpostbrief nach Saudi-Arabien kostet 0,75 Euro. Luftpostaufkleber findet ihr hier.
His Royal Highness
Prince Nayef bin Abdul-Aziz Al Saud
Ministry of the Interior
P.O. Box 2933, Airport Road
Riad 11134
Saudi-Arabien – Arabie Saoudite
Fax: (00 966) 1 403 3125
Betreff: Todesurteile gegen Rizana Nafeek und Abdul Hamid bin Hussain bin Moustafa al-Fakki
Eure Majestät, (Eure königliche Hoheit,)
Rizana Nafeek und Abdul Hamid bin Hussain bin Moustafa al-Fakki wurden von saudischen Gerichten zum Tode verurteilt. Beide hatten in Haft und während des Strafverfahrens keinen Rechtsbeistand.
Rizana Nafeek war zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alt und damit minderjährig. Ich möchte Eure Majestät (Eure königliche Hoheit) darin erinnern, dass Saudi-Arabien Vertragsstaat des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes ist, das die Exekution Minderjähriger verbietet. Abdul Hamid al-Fakki wurde wegen Hexerei zum Tode verurteilt. Sollte er wegen Gebrauchs seines Rechtes auf freie Meinungsäußerung und Religionsfreiheit festgenommen und verurteilt worden sein, wäre dies mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte unvereinbar.
Ich möchte Eure Majestät (Eure königliche Hoheit) nachdrücklich auffordern, Rizana Nafeek und Abdul Hamid bin Hussain bin Moustafa al-Fakki zu begnadigen und ihre Todesurteile in Haftstrafen umzuwandeln.
Mit großer Sorge habe ich die jüngste Zunahme an Hinrichtungen in Saudi-Arabien zur Kenntnis genommen und fordere, dass die saudischen Behörden umgehend ein Hinrichtungsmoratorium verhängen und alle bereits ergangenen Todesurteile in Haftstrafen umwandeln.
Mit ausgezeichneter Hochachtung
Subject: Death sentence of Rizana Nafeek and Abdul Hamid bin Hussain bin Moustafa al-Fakki
Your Majesty,
(Your Royal Highness,)
Rizana Nafeek and Abdul Hamid bin Hussain bin Moustafa al-Fakki were sentenced to death by Saudi courts. None of them had legal representation while being held in custody and during the trial.
Rizana Nafeek was 17 years old at the time of the offence and therefore a minor. I would like to remind Your Majesty (Your Royal Highness) that Saudi Arabia is a state party of the UN Convention on the Rights of the Child prohibiting executions of minors. Abdul Hamid bin Hussain bin Moustafa al-Fakki was convicted of witchcraft. An arrest due to his calling upon the right to free speech and religious freedom would violate the Universal Declaration of Human Rights.
I would like to urge Your Majesty (Your Royal Highness) to grant clemency to both Rizana Nafeek and Abdul Hamid bin Hussain bin Moustafa al-Fakki and commute their death sentences.
With great concern I have noticed the recent rise in executions in Saudi Arabia and I demand Saudi authorities to impose an immediate moratorium on executions and to commute all death sentences.
Yours sincerely,
Die heute 22jährige Rizana Nafeek wurde am 16. Juni 2007 zum Tode verurteilt, weil sie im Mai 2005 in Dschidda am Roten Meer nahe Mekka ein Kleinkind in ihrer Obhut getötet haben soll. Zum Tatzeitpunkt war die Hausangestellte aus Sri Lanka 17 Jahre alt und damit minderjährig. Der oberste saudische Gerichtshof in Riad bestätigte im Oktober letzten Jahres das Todesurteil. Nun steht nach Angaben von Amnesty International die Hinrichtung durch Enthauptung kurz bevor.
Die saudische Justiz behauptet, dass Rizana Nafeeks laut Reisepass 1982 geboren wurde und sie somit zum Tatzeitpunkt 23 Jahre alt gewesen sei. Dieser Pass wurde wahrscheinlich gefälscht, damit sie Arbeit in Saudi-Arabien aufnehmen durfte, was nur Volljährigen gestattet ist. Sie selbst behauptet 1988 geboren zu sein. Entsprechende Beweise durfte sie allerdings nicht vorbringen, auch Rechtsbeistand wurde ihr während der Haft und des Prozesses verweigert. Ein Geständnis, das sie in der Haft abgab, hat sie mittlerweile widerrufen. Die genauen Tatumstände sind bisher nicht geklärt, wobei Menschenrechtsorganisationen davon ausgehen, dass der Säugling durch einen Unfall beim Füttern mit der Flasche starb.
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| Rizana Nafeek (Quelle: Asian Human Rights Commission) |
Im zweiten Fall droht dem Sudanesen Abdul Hamid Bin Hussain Bin Moustafa al-Fakki die Hinrichtung wegen »Hexerei«. Er wurde am 27. März 2007 von einem Gericht in Medina zum Tode verurteilt und auch hier geht Amnesty von einer bevorstehenden Exekution durch Enthauptung aus. Der Verurteilte hatte ebenfalls keinen Rechtsbeistand und der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Während der Haft soll Abdul Hamid al-Fakki durch Schläge misshandelt worden sein.
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| Abdul Hamid al-Fakki (Foto von Amnesty International Deutschland) |
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| Logo der saudischen Religionspolizei |
Saudi-Arabien verhängt die Todesstrafe für eine Vielzahl von Verbrechen, darunter auch solche, bei denen die Opfer des Verbrechens nicht zu Tode kommen. Im Jahr 2009 wurden 69 Personen, davon 19 AusländerInnen, exekutiert, wobei die Dunkelziffer wahrscheinlich höher liegt. In diesem Jahr zeichnet sich eine deutliche Zunahme der Hinrichtungen ab. Ausländische GastarbeiterInnen sind besonders häufig betroffen und müssen bei Vergehen mit härteren Strafen rechnen.
Der Tatbestand der »Hexerei« ist nach saudischen Recht nicht genau definiert und wird häufig angewendet, um KritikerInnen an der freien Meinungsäußerung zu hindern. Des Weiteren entsprechen die Strafverfahren nicht internationalen Standards und es kommt nicht selten zu Folter und Misshandlungen in der Haft.
Amnesty International hat gegen die bevorstehende Hinrichtungen eine Eilaktion gestartet, an der ich mich mit meinem Blog beteilige und meine LeserInnen ebenfalls darum bitte teilzunehmen. Wenn jemand eine Antwort von den Verantwortlichen erhalten sollte, so schickt sie bitte an Amnesty (ua-de@amnesty.de) und wenn möglich an mich (umweltheld@gmail.com). Ich werde die Antworten, wenn gewünscht, in anonymisierter Form hier veröffentlichen.
Musterbrief an den König von Saudi-Arabien und den Innenminister
Für die deutsche und englische Version habe ich mich an den Vorgaben von Amnesty orientiert. Falls jemand Arabisch kann und Lust hat den Brief zu übersetzen, würde ich auch gerne eine arabische Version veröffentlichen. Der Musterbrief ist an den saudischen König gerichtet, die Anrede für den Innenminister steht in Klammern im Schreiben.
Anschriften
His Majesty
King Abdullah bin Abdul-Aziz Al Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court
Riad
Saudi-Arabien – Arabie Saoudite
Ein Luftpostbrief nach Saudi-Arabien kostet 0,75 Euro. Luftpostaufkleber findet ihr hier.
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| König Abdullah ibn Abd al-Aziz Al Saud |
His Royal Highness
Prince Nayef bin Abdul-Aziz Al Saud
Ministry of the Interior
P.O. Box 2933, Airport Road
Riad 11134
Saudi-Arabien – Arabie Saoudite
Fax: (00 966) 1 403 3125
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| Innenminister Prinz Naif bin Abd al-Aziz Al Saud (Foto von The Epoch Times) |
Eure Majestät, (Eure königliche Hoheit,)
Rizana Nafeek und Abdul Hamid bin Hussain bin Moustafa al-Fakki wurden von saudischen Gerichten zum Tode verurteilt. Beide hatten in Haft und während des Strafverfahrens keinen Rechtsbeistand.
Rizana Nafeek war zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alt und damit minderjährig. Ich möchte Eure Majestät (Eure königliche Hoheit) darin erinnern, dass Saudi-Arabien Vertragsstaat des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes ist, das die Exekution Minderjähriger verbietet. Abdul Hamid al-Fakki wurde wegen Hexerei zum Tode verurteilt. Sollte er wegen Gebrauchs seines Rechtes auf freie Meinungsäußerung und Religionsfreiheit festgenommen und verurteilt worden sein, wäre dies mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte unvereinbar.
Ich möchte Eure Majestät (Eure königliche Hoheit) nachdrücklich auffordern, Rizana Nafeek und Abdul Hamid bin Hussain bin Moustafa al-Fakki zu begnadigen und ihre Todesurteile in Haftstrafen umzuwandeln.
Mit großer Sorge habe ich die jüngste Zunahme an Hinrichtungen in Saudi-Arabien zur Kenntnis genommen und fordere, dass die saudischen Behörden umgehend ein Hinrichtungsmoratorium verhängen und alle bereits ergangenen Todesurteile in Haftstrafen umwandeln.
Mit ausgezeichneter Hochachtung
Subject: Death sentence of Rizana Nafeek and Abdul Hamid bin Hussain bin Moustafa al-Fakki
Your Majesty,
(Your Royal Highness,)
Rizana Nafeek and Abdul Hamid bin Hussain bin Moustafa al-Fakki were sentenced to death by Saudi courts. None of them had legal representation while being held in custody and during the trial.
Rizana Nafeek was 17 years old at the time of the offence and therefore a minor. I would like to remind Your Majesty (Your Royal Highness) that Saudi Arabia is a state party of the UN Convention on the Rights of the Child prohibiting executions of minors. Abdul Hamid bin Hussain bin Moustafa al-Fakki was convicted of witchcraft. An arrest due to his calling upon the right to free speech and religious freedom would violate the Universal Declaration of Human Rights.
I would like to urge Your Majesty (Your Royal Highness) to grant clemency to both Rizana Nafeek and Abdul Hamid bin Hussain bin Moustafa al-Fakki and commute their death sentences.
With great concern I have noticed the recent rise in executions in Saudi Arabia and I demand Saudi authorities to impose an immediate moratorium on executions and to commute all death sentences.
Yours sincerely,
Dienstag, 24. Mai 2011
Mehr Demokratie in den Parteien wagen (Teil 2)
Update: Die Generalsekretärin der SPD, Andrea Nahles, hat heute in der Süddeutschen Zeitung verkündet, dass der/die KanzlerkandidatIn, KandidatInnen für den Bundes- und Landtag sowie Landräte auch durch Nicht-Mitglieder per Urwahl bestimmt werden sollen. Auch kann sich Nahles vorstellen, die Parteimitglieder über wichtige Sachfragen abstimmen zu lassen. Das Ganze geht in die richtige Richtung, vielleicht hat da ja jemand meinen Post gelesen. ;-)
Merkel und Stoiber machten die Kanzlerkandidatur unter vier Augen beim Frühstück in Wolfratshausen aus. Vor Kurzem verkündete Peer Steinbrück, dass er sich wegen seiner eventuellen Kandidatur »mit zwei oder drei Führungspersönlichkeiten der SPD zusammensetze«. Diese Hinterzimmerdeals machen deutlich, dass die Parteimitglieder kaum Mitspracherechte bei wichtigen Fragen haben. Heute analysiere ich deshalb, wie man mit mehr Mitbestimmung der Parteienverdrossenheit begegnen kann.
Seit Anfang der 1990er ist die Zahl der Parteimitglieder in Deutschland rapide gesunken. Während die sechs im Bundestag vertretenen Parteien 1990 noch 2,3 Millionen Mitglieder zählten, verloren sie bis 2008 mehr als 900.000 Anhänger mit Parteibuch. Dieser langfristige Trend zieht sich durch alle Parteien.
Massiver Zustrom bei NGOs und Bürgerinitiativen
Diesem dramatischen Rückgang steht ein rasanter Anstieg der politischen Beteiligung außerhalb von Parteien entgegen. Immer mehr BürgerInnen engagieren sich in Bürgerinitiativen, bei NGOs und Demonstrationen. Das prominenteste Beispiel dafür sind die Demonstrationen gegen das Bauvorhaben Stuttgart 21, gegen das über Monate hinweg tausende von Menschen protestierten. Die Gesellschaft für deutsche Sprache wählte im vergangenen Jahr die umstrittene Bezeichnung »Wutbürger« für die TeilnehmerInnen zum Wort des Jahres. Andere Beispiele sind Initiativen gegen den Bau von Kohlekraftwerken wie Kohlefreies Mainz oder die Initiative FREIe HEIDe gegen das »Bombodrom« in Nordbrandenburg.
Die Entwicklung der Mitglieder- und Fördererzahlen bei großen NGOs verdeutlicht diesen Trend. Greenpeace Deutschland konnte von 2003 bis 2011 insgesamt 1400 neue AktivistInnen gewinnen. Ein Zuwachs von fast 60 Prozent. Ebenso traten der globalisierungskritischen Organisation attac seit ihrer Gründung in Deutschland 2000 bis heute knapp 25.000 Mitglieder bei. Einen ähnlich rasanten Ansturm erlebt die Kampagnenplattform Campact, die 2004 ins Leben gerufen wurde. Innerhalb von sieben Jahren registrierten sich fast eine halbe Million Mitglieder auf der Internetseite und nahmen an den Aktionen der NGO teil. Diese fast kontinuierlichen Zuwächsen, die rege Teilnahme an Demonstrationen und das politische Engagement zeigen, dass das politische Interesse der Bevölkerung ungebrochen ist. Allerdings profitieren die Parteien so gut wie gar nicht von dieser Entwicklung. Gründe dafür gibt viele: Gebrochene Wahlversprechen und Skandale, aber auch mangelnde Offenheit und Mitbestimmungsmöglichkeiten führen dazu, dass sich vor allem junge Menschen immer mehr von den Parteien abwenden.
Mehr Offenheit und Mitbestimmung in Parteien
Wenn die Parteien bei der »politischen Willensbildung des Volkes« mitwirken wollen, wie es das Grundgesetz vorsieht, dann ist es dringend notwendig, dass sie sich öffnen. Sie sollten Mitgliedern, aber auch Nicht-Mitgliedern mehr Möglichkeiten einräumen sich einzubringen und mitzubestimmen. Dies kann an zwei zentralen Punkten ansetzen: Inhalte und Personen.
Vor Wahlen ist es üblich, dass die Parteien ein Wahlprogramm veröffentlichen. Für gewöhnlich erarbeitet der Parteivorstand dieses Programm und auf einem Parteitag verabschieden es die Delegierten häufig mit großer Mehrheit, auch wenn es an gewissen Stellen im Programm zu Änderungen kommen kann. Einen anderen Ansatz wählt beispielsweise die Piratenpartei. Dort diskutieren Mitglieder, aber auch interessierte Nicht-Mitglieder, im sogenannten Piratenwiki über Inhalte und organisieren sich über das Piratenpad. Mitglieder und Außenstehende werden dadurch eingeladen sich einzubringen und die Partei profitiert durch das zusätzliche Wissen. Die Hürden für den Einstieg sind wesentlich geringer als bei anderen Parteien, wobei die Grünen vor der diesjährigen Landtagswahl in Rheinland-Pfalz auch ein Wiki einsetzten um die Mitarbeit am Wahlprogramm zu erleichtern. Mit der freien Software LiquidFeedback steht ein weiteres technisches Mittel zur Verfügung, das die Teilnahme und Mitarbeit vereinfacht. Durch das Internet und die verschiedenen Programme lässt sich eine basisdemokratische Mitbestimmung in solch mittel- und langfristig planbaren Fällen praktikabel realisieren. Der Piratenpartei sind seit ihrer Gründung im Jahr 2006 über 11.000 BürgerInnen beigetreten, was zeigt, dass diese Offenheit und Transparenz ein Weg ist politisch interessierte Menschen zum Engagement in Parteien zu motivieren.
Vorwahlen vor wichtigen Personalentscheidungen
Neben den Inhalten sind die Köpfe einer Partei von ähnlich wichtiger Bedeutung, denn die Inhalte müssen transportiert, verkauft und repräsentiert werden. Doch meist geschehen Personalentscheidungen auf Bundes- und Landesebene unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne wirkliche Aussprache mit den Parteimitgliedern. Ein gutes Beispiel dafür war die Personalrochade der FDP in der vergangenen Woche, die auf mehreren nicht-öffentlichen Sitzungen beschlossen und dann vom Bundesparteitag abgenickt wurde. Bei den anderen großen Parteien sieht das nicht anders aus. Die Harmonie soll betont werden und Wahlen mit mehreren KandidatInnen, wie in Demokratien normalerweise üblich, werden negativ als Kampfkandidaturen bezeichnet. Das muss nicht sein! Kanzler-, MinisterpräsidentenkandidatInnen und Vorsitzende der Parteien können durch offene oder geschlossene Vorwahlen bestimmt werden. Dadurch ist die Legitimation und Anerkennung der/des KandidatIn größer, da er/sie sich bereits in einem innerparteilichen Wahlkampf durchsetzen konnte. Außerdem gibt es den BürgerInnen besonders bei offenen Vorwahlen mehr Möglichkeiten am politischen Prozess teilzunehmen und mitzubestimmen. In den USA sind Vorwahlen seit den 1970ern nicht mehr wegzudenken. Die PräsidentschaftskandidatInnen von Demokraten und Republikanern kämpfen in allen 50 Bundesstaaten um die Gunst der WählerInnen, die so aktiv an der Auswahl teilnehmen können. In Europa sind Vorwahlen hingegen die Ausnahme. In Italien gewann Romano Prodi 2006 die Vorwahlen des linken Bündnisses L'Unione gegen sechs andere KandidatInnen und später auch die Parlamentswahlen gegen Berlusconi. Allerdings zerbrach seine Regierung nach zwei Jahren wieder. Auch der Vorsitzende der Demokratischen Partei, Walter Veltroni, wurde 2007 in einer offenen Wahl, bei der alle wahlberechtigten BürgerInnen teilnehmen konnten, direkt gewählt. Die Sozialistische Partei in Frankreich wird im Oktober dieses Jahres den/die Herausforderer/in von Sarkozy ebenfalls per offener Vorwahl bestimmen.
Hier könnte die SPD für die kommende Wahl mit gutem Beispiel vorangehen. Anstatt wie in der Vergangenheit die sogenannte K-Frage im Vorstand auszumachen, sollten die Parteimitglieder oder alle Wahlberechtigten über den/die KanzlerkandidatIn entscheiden. Gabriel hat ja bereits viele potentielle Namen genannt, die dann in einer Vorwahl antreten könnten. Das wäre ein Schritt in die Erneuerung, die die SozialdemokratInnen seit der Wahlschlappe suchen und auch eine Möglichkeit in die Partei hineinzuhorchen.
Moderne Parteien für das 21. Jahrhundert
Die offene inhaltliche Mitarbeit und die Mitbestimmung durch Vorwahlen könnten ein Schritt der Parteien sein, das verlorene Vertrauen der BürgerInnen zurückzugewinnen. Dies kann nur erreicht werden, indem man ihnen zuhört. Genau daran fehlt es aber in vielen Parteien. Mit einer größeren Offenheit, Teilhabe und mehr Demokratie können die Parteien den notwendigen Schritt machen. Die technischen und rechtlichen Möglichkeiten sind dafür gegeben. Jetzt fehlt es nur noch an politischem Willen und Mut.
Merkel und Stoiber machten die Kanzlerkandidatur unter vier Augen beim Frühstück in Wolfratshausen aus. Vor Kurzem verkündete Peer Steinbrück, dass er sich wegen seiner eventuellen Kandidatur »mit zwei oder drei Führungspersönlichkeiten der SPD zusammensetze«. Diese Hinterzimmerdeals machen deutlich, dass die Parteimitglieder kaum Mitspracherechte bei wichtigen Fragen haben. Heute analysiere ich deshalb, wie man mit mehr Mitbestimmung der Parteienverdrossenheit begegnen kann.
Seit Anfang der 1990er ist die Zahl der Parteimitglieder in Deutschland rapide gesunken. Während die sechs im Bundestag vertretenen Parteien 1990 noch 2,3 Millionen Mitglieder zählten, verloren sie bis 2008 mehr als 900.000 Anhänger mit Parteibuch. Dieser langfristige Trend zieht sich durch alle Parteien.
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| Mitgliedszahlen der sechs großen Parteien seit 1946 |
Massiver Zustrom bei NGOs und Bürgerinitiativen
Diesem dramatischen Rückgang steht ein rasanter Anstieg der politischen Beteiligung außerhalb von Parteien entgegen. Immer mehr BürgerInnen engagieren sich in Bürgerinitiativen, bei NGOs und Demonstrationen. Das prominenteste Beispiel dafür sind die Demonstrationen gegen das Bauvorhaben Stuttgart 21, gegen das über Monate hinweg tausende von Menschen protestierten. Die Gesellschaft für deutsche Sprache wählte im vergangenen Jahr die umstrittene Bezeichnung »Wutbürger« für die TeilnehmerInnen zum Wort des Jahres. Andere Beispiele sind Initiativen gegen den Bau von Kohlekraftwerken wie Kohlefreies Mainz oder die Initiative FREIe HEIDe gegen das »Bombodrom« in Nordbrandenburg.
Die Entwicklung der Mitglieder- und Fördererzahlen bei großen NGOs verdeutlicht diesen Trend. Greenpeace Deutschland konnte von 2003 bis 2011 insgesamt 1400 neue AktivistInnen gewinnen. Ein Zuwachs von fast 60 Prozent. Ebenso traten der globalisierungskritischen Organisation attac seit ihrer Gründung in Deutschland 2000 bis heute knapp 25.000 Mitglieder bei. Einen ähnlich rasanten Ansturm erlebt die Kampagnenplattform Campact, die 2004 ins Leben gerufen wurde. Innerhalb von sieben Jahren registrierten sich fast eine halbe Million Mitglieder auf der Internetseite und nahmen an den Aktionen der NGO teil. Diese fast kontinuierlichen Zuwächsen, die rege Teilnahme an Demonstrationen und das politische Engagement zeigen, dass das politische Interesse der Bevölkerung ungebrochen ist. Allerdings profitieren die Parteien so gut wie gar nicht von dieser Entwicklung. Gründe dafür gibt viele: Gebrochene Wahlversprechen und Skandale, aber auch mangelnde Offenheit und Mitbestimmungsmöglichkeiten führen dazu, dass sich vor allem junge Menschen immer mehr von den Parteien abwenden.
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| Aktion von Campact gegen Stuttgart 21 (Foto: campact) |
Mehr Offenheit und Mitbestimmung in Parteien
Wenn die Parteien bei der »politischen Willensbildung des Volkes« mitwirken wollen, wie es das Grundgesetz vorsieht, dann ist es dringend notwendig, dass sie sich öffnen. Sie sollten Mitgliedern, aber auch Nicht-Mitgliedern mehr Möglichkeiten einräumen sich einzubringen und mitzubestimmen. Dies kann an zwei zentralen Punkten ansetzen: Inhalte und Personen.
Vor Wahlen ist es üblich, dass die Parteien ein Wahlprogramm veröffentlichen. Für gewöhnlich erarbeitet der Parteivorstand dieses Programm und auf einem Parteitag verabschieden es die Delegierten häufig mit großer Mehrheit, auch wenn es an gewissen Stellen im Programm zu Änderungen kommen kann. Einen anderen Ansatz wählt beispielsweise die Piratenpartei. Dort diskutieren Mitglieder, aber auch interessierte Nicht-Mitglieder, im sogenannten Piratenwiki über Inhalte und organisieren sich über das Piratenpad. Mitglieder und Außenstehende werden dadurch eingeladen sich einzubringen und die Partei profitiert durch das zusätzliche Wissen. Die Hürden für den Einstieg sind wesentlich geringer als bei anderen Parteien, wobei die Grünen vor der diesjährigen Landtagswahl in Rheinland-Pfalz auch ein Wiki einsetzten um die Mitarbeit am Wahlprogramm zu erleichtern. Mit der freien Software LiquidFeedback steht ein weiteres technisches Mittel zur Verfügung, das die Teilnahme und Mitarbeit vereinfacht. Durch das Internet und die verschiedenen Programme lässt sich eine basisdemokratische Mitbestimmung in solch mittel- und langfristig planbaren Fällen praktikabel realisieren. Der Piratenpartei sind seit ihrer Gründung im Jahr 2006 über 11.000 BürgerInnen beigetreten, was zeigt, dass diese Offenheit und Transparenz ein Weg ist politisch interessierte Menschen zum Engagement in Parteien zu motivieren.
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| Screenshot einer Initiative im Programm LiquidFeedback |
Vorwahlen vor wichtigen Personalentscheidungen
Neben den Inhalten sind die Köpfe einer Partei von ähnlich wichtiger Bedeutung, denn die Inhalte müssen transportiert, verkauft und repräsentiert werden. Doch meist geschehen Personalentscheidungen auf Bundes- und Landesebene unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne wirkliche Aussprache mit den Parteimitgliedern. Ein gutes Beispiel dafür war die Personalrochade der FDP in der vergangenen Woche, die auf mehreren nicht-öffentlichen Sitzungen beschlossen und dann vom Bundesparteitag abgenickt wurde. Bei den anderen großen Parteien sieht das nicht anders aus. Die Harmonie soll betont werden und Wahlen mit mehreren KandidatInnen, wie in Demokratien normalerweise üblich, werden negativ als Kampfkandidaturen bezeichnet. Das muss nicht sein! Kanzler-, MinisterpräsidentenkandidatInnen und Vorsitzende der Parteien können durch offene oder geschlossene Vorwahlen bestimmt werden. Dadurch ist die Legitimation und Anerkennung der/des KandidatIn größer, da er/sie sich bereits in einem innerparteilichen Wahlkampf durchsetzen konnte. Außerdem gibt es den BürgerInnen besonders bei offenen Vorwahlen mehr Möglichkeiten am politischen Prozess teilzunehmen und mitzubestimmen. In den USA sind Vorwahlen seit den 1970ern nicht mehr wegzudenken. Die PräsidentschaftskandidatInnen von Demokraten und Republikanern kämpfen in allen 50 Bundesstaaten um die Gunst der WählerInnen, die so aktiv an der Auswahl teilnehmen können. In Europa sind Vorwahlen hingegen die Ausnahme. In Italien gewann Romano Prodi 2006 die Vorwahlen des linken Bündnisses L'Unione gegen sechs andere KandidatInnen und später auch die Parlamentswahlen gegen Berlusconi. Allerdings zerbrach seine Regierung nach zwei Jahren wieder. Auch der Vorsitzende der Demokratischen Partei, Walter Veltroni, wurde 2007 in einer offenen Wahl, bei der alle wahlberechtigten BürgerInnen teilnehmen konnten, direkt gewählt. Die Sozialistische Partei in Frankreich wird im Oktober dieses Jahres den/die Herausforderer/in von Sarkozy ebenfalls per offener Vorwahl bestimmen.
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| Vorsitzender der Demokratischen Partei Walter Veltroni (Foto von Iaconianni family) |
Hier könnte die SPD für die kommende Wahl mit gutem Beispiel vorangehen. Anstatt wie in der Vergangenheit die sogenannte K-Frage im Vorstand auszumachen, sollten die Parteimitglieder oder alle Wahlberechtigten über den/die KanzlerkandidatIn entscheiden. Gabriel hat ja bereits viele potentielle Namen genannt, die dann in einer Vorwahl antreten könnten. Das wäre ein Schritt in die Erneuerung, die die SozialdemokratInnen seit der Wahlschlappe suchen und auch eine Möglichkeit in die Partei hineinzuhorchen.
Moderne Parteien für das 21. Jahrhundert
Die offene inhaltliche Mitarbeit und die Mitbestimmung durch Vorwahlen könnten ein Schritt der Parteien sein, das verlorene Vertrauen der BürgerInnen zurückzugewinnen. Dies kann nur erreicht werden, indem man ihnen zuhört. Genau daran fehlt es aber in vielen Parteien. Mit einer größeren Offenheit, Teilhabe und mehr Demokratie können die Parteien den notwendigen Schritt machen. Die technischen und rechtlichen Möglichkeiten sind dafür gegeben. Jetzt fehlt es nur noch an politischem Willen und Mut.
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Sonntag, 1. Mai 2011
Gewerkschaftsrechte sind Menschenrechte – Start einer Aktionsreihe
»Acht Stunden arbeiten, acht Stunden schlafen und acht Stunden Freizeit und Erholung!« Das war eine der ältesten Forderungen der Arbeiterbewegung im 19. Jahrhundert. Auch wenn sie in der westlichen Welt weitestgehend gesetzlich festgeschrieben ist, so sind Gewerkschaftsrechte weltweit leider keine Selbstverständlichkeit.
In Südkorea beispielsweise lehnt die Regierung ab, eine Gewerkschaft für Angestellte des öffentlichen Dienst anzuerkennen. Die Büroräume wurden im Dezember 2009 von der Polizei durchsucht. Im vergangenen Jahr entließ das Erziehungsministerium 88 LehrerInnen, die einen Aufruf gegen Leistungsdruck und soziale Ungleichheit im Bildungssystem unterschrieben hatten. Ebenso werden seit den Erfolgen der Republikaner bei den Zwischenwahlen im vergangenen November in einigen Bundesstaaten der USA wie Wisconsin, Tennessee oder Ohio die Rechte von Gewerkschaften und Angestellten im öffentlichen Dienst beschnitten. In erster Linie versuchen die konservativen Gouverneure das Tarifrecht auszuhebeln, so dass Gewerkschaften nicht mehr im Namen ihrer Mitglieder kollektiv verhandeln und Tarifverträge abschließen dürfen.
Gewerkschaftsrechte sind Menschenrechte
»Jeder Mensch hat das Recht […] Berufsvereinigungen zu bilden und solchen beizutreten.« So legt es die Erklärung der Menschenrechte fest. Doch wie die zwei Beispiele zeigen, werden Gewerkschaftsrechte und damit Menschenrechte weltweit verletzt. Am heutigen 1. Mai werde ich deshalb eine neue Serie im meinem Blog starten. Einmal im Monat werde ich einen Musterbrief auf Deutsch und Englisch veröffentlichen und meine LeserInnen bitten diesen an die Verantwortlichen für Menschenrechtsvergehen zu schicken. Dabei orientiere ich mich an den Urgent Actions und Briefen gegen das Vergessen von Amnesty International. Mit den Urgent Actions – Eilaktionen – soll das Leben von Menschen geschützt werden, die sich in akuter Gefahr befinden Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu werden. Die Briefe gegen das Vergessen erinnern die Verantwortlichen an das Schicksal von politischen Gefangenen oder Menschen in unwürdigen Haftbedingungen. Mehr als ein Drittel der Eilaktionen und etwa die Hälfte der Briefe gegen das Vergessen führen zu positiven Entwicklungen wie Freilassungen, Hafterleichterungen oder Aufhebungen von Todesurteilen.
WanderarbeiterInnen in Südkorea
Passend zum Tag der Arbeit thematisiert der Musterbrief die Bedingungen der rund 450 000 WanderarbeiterInnen in Südkorea. Sie stammen vor allem aus den Philippinen, Sri Lanka und Nepal. Die südkoreanische Regierung wirbt sie unter bestimmten Bedingungen an: So dürfen sie beispielsweise lediglich dreimal den Arbeitsplatz wechseln und nur dann, wenn der bisherige Arbeitgeber zustimmt. Dieses Abhängigkeitsverhältnis nutzen viele Arbeitgeber aus, indem sie den Lohn der ArbeiterInnen ganz oder teilweise einbehalten oder ihnen medizinische Versorgung vorenthalten. Auch kommt es zu körperlicher Gewalt oder sexueller Belästigung. Generell ist die Bezahlung geringer als die von SüdkoreanerInnen und die Unfallgefahr wesentlich höher.
Um diese Zustände zu ändern, gründeten einige WanderarbeiterInnen die Migrant Workers Trade Union (MTU), die auch andere südkoreanische Gewerkschaften unterstützen und deren Rechtmäßigkeit das Verfassungsgericht anerkannt hat. Jedoch hat die Regierung die Vorsitzenden der MTU ausgewiesen, sobald sie deren Identität feststellen konnte. Auch dem jetzigen Präsidenten Michel Cuira aus den Philippinen droht die Abschiebung. Deshalb startet Amnesty International eine Eilaktion gegen dessen Ausweisung, an der ich mich mit meinem Blog beteilige und meine LeserInnen ebenfalls darum bitte teilzunehmen. Wenn jemand eine Antwort von den Verantwortlichen erhalten sollte, so schickt sie bitte an Amnesty International (ua-de@amnesty.de) und an mich (umweltheld@gmail.com). Ich werde die Antworten, wenn gewünscht, in anonymisierter Form hier veröffentlichen.
Musterschreiben an den Justizminister von Südkorea Kwi-nam Lee
Die deutsche Version stammt von Amnesty International, die englische Version habe ich übersetzt. Falls jemand Koreanisch kann und Lust hat den Brief zu übersetzen, würde ich auch gerne ein koreanische Version veröffentlichen.
Anschrift
Minister of Justice
LEE Kwi-nam
Ministry of Justice
Gwacheon Government Complex
88 Gwanmoon-ro, Gwacheon
Gyeonggi Province 427-720
Südkorea – Corée du Sud
Ein Luftpostbrief aus Deutschland nach Südkorea kostet1,70 0,75 Euro.
Fax: +82-2-503-3532/7023
E-Mail: webmaster@moj.go.kr
Betreff: Anerkennung der Gewerkschaft Migrant Workers Trade Union und Arbeitsbedingungen der Wanderarbeiter
Sehr geehrter Herr Minister Lee,
in Südkorea leben tausende Wanderarbeiter aus anderen Ländern und leisten ihren Beitrag für die moderne Industrie Ihres Landes. Doch ihre Arbeitsbedingungen sind häufig mangelhaft. Vielen Arbeitern werden ihre Pässe abgenommen, sie werden geschlagen, sexuell belästigt oder ihnen wird der (vollständige) Lohn verweigert.
Um ihre Situation zu verbessern, gründeten einige Wanderarbeiter eine Gewerkschaft, die Migrant Workers Trade Union (MTU). Doch bis jetzt ist diese Gewerkschaft nicht anerkannt, ihre Anführer wurden, sobald ihre Identität bekannt wurde, abgeschoben bzw. aktuell mit Abschiebung bedroht. Dabei sind faire Arbeitsbedingungen, das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit und das Recht eine Gewerkschaft zu gründen und in ihr aktiv zu werden, elementare Menschenrechte, die in Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zu finden sind.
Auch Südkorea hat diese Erklärung ratifiziert. Ihr Verhalten gegenüber der MTU verstößt auch gegen den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und die Konvention Nr. 135 der Internationalen Arbeitsorganisation, die beide ebenfalls von Südkorea ratifiziert wurden.
Subject: Recognition of the Migrant Workers Trade Union and the working condition of migrant workers
Dear Minister Lee,
Thousands of migrant workers from other countries live in South Korea and contribute to the modern industry of your country. However they often work under poor conditions. Many workers see their passports confiscated, they are beaten, molested or they do not receive their (full) wage.
Several migrant workers founded a trade union, the Migrant Workers Trade Union (MTU), to improve their situation. Still this trade union is not recognized yet, their leaders were deported once their identity became known or they are threatened with deportation, although fair working conditions, the right to equal pay for equal work and the right to found trade unions and join them are elementary human rights as defined by article 23 of the Universal Declaration of Human Rights.
South Korea has ratified this declaration. Your behaviour against the MTU violates the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights and Convention No. 135 of International Labour Organization, both recognized by South Korea.
Therefore I urge you
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| Achtstundentag-Banner in Melbourne (1856) |
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| Demonstration in Madison (Wisconsin) (Foto von eytonz) |
Gewerkschaftsrechte sind Menschenrechte
»Jeder Mensch hat das Recht […] Berufsvereinigungen zu bilden und solchen beizutreten.« So legt es die Erklärung der Menschenrechte fest. Doch wie die zwei Beispiele zeigen, werden Gewerkschaftsrechte und damit Menschenrechte weltweit verletzt. Am heutigen 1. Mai werde ich deshalb eine neue Serie im meinem Blog starten. Einmal im Monat werde ich einen Musterbrief auf Deutsch und Englisch veröffentlichen und meine LeserInnen bitten diesen an die Verantwortlichen für Menschenrechtsvergehen zu schicken. Dabei orientiere ich mich an den Urgent Actions und Briefen gegen das Vergessen von Amnesty International. Mit den Urgent Actions – Eilaktionen – soll das Leben von Menschen geschützt werden, die sich in akuter Gefahr befinden Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu werden. Die Briefe gegen das Vergessen erinnern die Verantwortlichen an das Schicksal von politischen Gefangenen oder Menschen in unwürdigen Haftbedingungen. Mehr als ein Drittel der Eilaktionen und etwa die Hälfte der Briefe gegen das Vergessen führen zu positiven Entwicklungen wie Freilassungen, Hafterleichterungen oder Aufhebungen von Todesurteilen.
WanderarbeiterInnen in Südkorea
Passend zum Tag der Arbeit thematisiert der Musterbrief die Bedingungen der rund 450 000 WanderarbeiterInnen in Südkorea. Sie stammen vor allem aus den Philippinen, Sri Lanka und Nepal. Die südkoreanische Regierung wirbt sie unter bestimmten Bedingungen an: So dürfen sie beispielsweise lediglich dreimal den Arbeitsplatz wechseln und nur dann, wenn der bisherige Arbeitgeber zustimmt. Dieses Abhängigkeitsverhältnis nutzen viele Arbeitgeber aus, indem sie den Lohn der ArbeiterInnen ganz oder teilweise einbehalten oder ihnen medizinische Versorgung vorenthalten. Auch kommt es zu körperlicher Gewalt oder sexueller Belästigung. Generell ist die Bezahlung geringer als die von SüdkoreanerInnen und die Unfallgefahr wesentlich höher.
Um diese Zustände zu ändern, gründeten einige WanderarbeiterInnen die Migrant Workers Trade Union (MTU), die auch andere südkoreanische Gewerkschaften unterstützen und deren Rechtmäßigkeit das Verfassungsgericht anerkannt hat. Jedoch hat die Regierung die Vorsitzenden der MTU ausgewiesen, sobald sie deren Identität feststellen konnte. Auch dem jetzigen Präsidenten Michel Cuira aus den Philippinen droht die Abschiebung. Deshalb startet Amnesty International eine Eilaktion gegen dessen Ausweisung, an der ich mich mit meinem Blog beteilige und meine LeserInnen ebenfalls darum bitte teilzunehmen. Wenn jemand eine Antwort von den Verantwortlichen erhalten sollte, so schickt sie bitte an Amnesty International (ua-de@amnesty.de) und an mich (umweltheld@gmail.com). Ich werde die Antworten, wenn gewünscht, in anonymisierter Form hier veröffentlichen.
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| Protest gegen die Abschiebung der Gewerkschaftsführer (Foto von Base21) |
Die deutsche Version stammt von Amnesty International, die englische Version habe ich übersetzt. Falls jemand Koreanisch kann und Lust hat den Brief zu übersetzen, würde ich auch gerne ein koreanische Version veröffentlichen.
Anschrift
Minister of Justice
LEE Kwi-nam
Ministry of Justice
Gwacheon Government Complex
88 Gwanmoon-ro, Gwacheon
Gyeonggi Province 427-720
Südkorea – Corée du Sud
Ein Luftpostbrief aus Deutschland nach Südkorea kostet
Fax: +82-2-503-3532/7023
E-Mail: webmaster@moj.go.kr
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| Südkoreas Justizminister Kwi-nam Lee |
Betreff: Anerkennung der Gewerkschaft Migrant Workers Trade Union und Arbeitsbedingungen der Wanderarbeiter
Sehr geehrter Herr Minister Lee,
in Südkorea leben tausende Wanderarbeiter aus anderen Ländern und leisten ihren Beitrag für die moderne Industrie Ihres Landes. Doch ihre Arbeitsbedingungen sind häufig mangelhaft. Vielen Arbeitern werden ihre Pässe abgenommen, sie werden geschlagen, sexuell belästigt oder ihnen wird der (vollständige) Lohn verweigert.
Um ihre Situation zu verbessern, gründeten einige Wanderarbeiter eine Gewerkschaft, die Migrant Workers Trade Union (MTU). Doch bis jetzt ist diese Gewerkschaft nicht anerkannt, ihre Anführer wurden, sobald ihre Identität bekannt wurde, abgeschoben bzw. aktuell mit Abschiebung bedroht. Dabei sind faire Arbeitsbedingungen, das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit und das Recht eine Gewerkschaft zu gründen und in ihr aktiv zu werden, elementare Menschenrechte, die in Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zu finden sind.
Auch Südkorea hat diese Erklärung ratifiziert. Ihr Verhalten gegenüber der MTU verstößt auch gegen den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und die Konvention Nr. 135 der Internationalen Arbeitsorganisation, die beide ebenfalls von Südkorea ratifiziert wurden.
Deshalb fordere ich Sie auf,
- die Gewerkschaft der Wanderarbeiter, MTU, unverzüglich und vorbehaltlos anzuerkennen,
- keine Vertreter oder Mitglieder der Gewerkschaft aufgrund ihrer gewerkschaftlichen Tätigkeit abzuschieben und
- sich für ein Ende der Drangsalierungen der Wanderarbeiter einzusetzen und ihre Situation endlich zu verbessern.
Subject: Recognition of the Migrant Workers Trade Union and the working condition of migrant workers
Dear Minister Lee,
Thousands of migrant workers from other countries live in South Korea and contribute to the modern industry of your country. However they often work under poor conditions. Many workers see their passports confiscated, they are beaten, molested or they do not receive their (full) wage.
Several migrant workers founded a trade union, the Migrant Workers Trade Union (MTU), to improve their situation. Still this trade union is not recognized yet, their leaders were deported once their identity became known or they are threatened with deportation, although fair working conditions, the right to equal pay for equal work and the right to found trade unions and join them are elementary human rights as defined by article 23 of the Universal Declaration of Human Rights.
South Korea has ratified this declaration. Your behaviour against the MTU violates the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights and Convention No. 135 of International Labour Organization, both recognized by South Korea.
Therefore I urge you
- to recognize the Migrant Workers Trade Union immediately and unreservedly,
- to deport no representative or member of the trade union because of his/her activity for the union,
- to initiate means to end the harassment of migrant workers and to eventually improve their situation
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Donnerstag, 21. April 2011
Der Weg zur erneuerbaren Energie: Teil 3 und Schluss – Ökostrom
Greenwashing oder seriöse Energiewende? Fast jeder Energieversorger und auch die vier Atomkonzerne bieten Ökostrom an. Doch was steckt hinter den Labels und Zertifikaten? Im letzten Teil meiner Stromserie stelle ich die Unterschiede zwischen den verschiedenen Ökostromangeboten und ihre Vor- und Nachteile vor.
In den Tagen nach dem GAU in Fukushima stieg die Zahl der ÖkostromkundInnen rasant an. Der Ökostromanbieter Lichtblick meldete insgesamt 900 Wechsel pro Tag und bei Greenpeace Energy hat sich Anzahl der Neukunden verzehnfacht. Aber dieses Wachstum ist auch längerfristig zu beobachten. Der Absatz von Ökostrom an Gewerbe- und Haushaltskunden stieg von 2007 bis 2008 um rund 260 Prozent.
Keine eindeutige Definition
Ein zentrales Problem ist jedoch, dass es bis heute keine einheitliche Definition von Ökostrom gibt. Das Wort ist rechtlich nicht geschützt wie beispielsweise der Begriff »Bio« bei Lebensmitteln. Generell gilt zwar, dass Ökostrom aus erneuerbaren Energien stammen soll, aber fraglich ist beispielsweise, ob der Energieversorger auch Neuanlagen bauen soll oder ob auch Strom aus Kräftwärmekopplung dazu zählt.
Aufgrund der verschiedenen Definitionen haben sich mehrere Label etabliert, die die Stromtarife der Energieversorger klassifizieren. Doch die Vielzahl der Labels sorgt bei den VerbraucherInnen oftmals für mehr Verwirrung als Durchblick. Um Klarheit zu schaffen werde ich die wichtigsten und bekanntesten Labels hier vorstellen.
Renewable Energy Certificate System (RECS)
Das REC-System weist die Herkunft des produzierten Stroms nach, bietet aber keine Möglichkeit um Ökostromprodukte und -tarife von Stromanbietern zu zertifizieren, da Stromversorger Strom nicht notwendigerweise selbst gewinnen müssen, sondern ihn auch an der Strombörse kaufen können. Mit einem RECS-Zertifikat wird bestätigt, wie Strom erzeugt wurde. Wenn ein Energieversorger eine Megawattstunde Strom aus erneuerbaren Energien produziert, erhält er dafür ein RECS-Zertifikat. Dabei zählen nach der RECS-Definition zum Ökostrom unter anderem Biomasse, Wind- oder Wasserkraft, nicht aber Kraftwärmekopplung. Da das REC-System in 15 europäischen Ländern verwendet wird, ist Ökostrom über Grenzen hinweg vergleichbar und handelbar.
Genau hier gehen aber die Probleme los. Denn ein deutscher Energieversorger kann seinen Kohle- und Atomstrom zu Ökostrom umdeklarieren. Er produziert weiterhin konventionellen Strom, kauft aber die gleiche Menge RECS-zertifizierten Strom, beispielsweise von alten norwegischen Wasserkraftwerken. Diese zertifizierte Menge wird dann als Ökostrom angeboten und den Aufpreis zahlt der/die Kunde/in. Solange das Angebot an RECS-Ökostrom in Europa wesentlich höher ist als die Nachfrage – was aktuell der Fall ist –, ändert sich am Strommix nichts. Somit ist dieses Geschäftsgebaren klares Greenwashing und wird zurecht als Mogelpackung bezeichnet. Ein Beispiel für einen solchen Anbieter ist die FlexStrom AG mit ihrem Tarif Ökoflex. Sie verlangt einen Aufpreis von rund einem halben Cent pro Kilowattstunde für RECS-Ökostrom, was beim Verbrauch einer dreiköpfigen Familie von 3500 Kilowattstunden immerhin 17,50 Euro entspricht. Dieser Strom stammt aus skandinavischen Altanlagen. Aufgrund der Kritik an dieser Praxis haben mehrere Verbände und Organisationen andere Labels entwickelt, bei denen die Veränderung des Strommix im Vordergrund steht.
ok-power
Das ok-power-Siegel wird vom Verein EnergieVision verliehen, der vom Öko-Institut, dem WWF Deutschland und der Verbraucherzentrale NRW zu diesem Zweck gegründet wurde. Derart zertifizierter Ökostrom stammt mindestens zu 50 Prozent aus erneuerbaren Energien und höchstens zur Hälfte aus effizienten Kraftwärmekopplungsanlagen. Außerdem muss ein Drittel des Strom aus Anlagen stammen, die nicht älter als sechs Jahre sind, ein weiteres Drittel aus Anlagen, die nicht älter als zwölf Jahre sind, und das übrige Drittel darf aus älteren Anlagen kommen. Dabei darf der Strom auch über RECS-Zertifikaten gekauft werden, wenn die Ursprungsanlagen die Kriterien erfüllen. Alternativ kann sich der Energieversorger dazu verpflichten den Aufpreis für den Ökostrom in Neuanlagen zu investieren. Die grundlegende Idee hinter diesem Siegel ist, dass die Energieversorger kontinuierlich in den Ausbau erneuerbarer Energien investieren und somit die Stromversorgung nach und nach umgebaut wird. An dem Label wird kritisiert, dass nur einzelne Angebote zertifiziert werden, nicht aber das gesamte Unternehmen betrachtet wird. Auch einzelne Tarife der Atomkonzerne E.ON (E wie einfach) und Vattenfall sind mit dem ok-power-Label zertifiziert, obwohl diese Unternehmen klar auf Atom- und Kohlestrom setzen.
TÜV Süd
Ähnlich wie das ok-power-Label funktioniert auch die Zertifizierung bei der TÜV Süd AG. Es wird lediglich ein bestimmtes Ökostromprodukt und nicht das ganze Unternehmen betrachtet. Außerdem gibt es drei verschiedene Zertifikate je nach Definition von Ökostrom und Neuanlageninvestition.
EE01: Der Strom stammt zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien und ein Viertel der Strommenge muss von Anlagen kommen, die nicht älter als drei Jahre sind. Der Aufpreis auf den Ökostrom muss zu zwei Dritteln in Neuanlagen investiert werden. Dieses Siegel trägt beispielsweise E.ON (E wie einfach).
EE02: Auch hier muss der Strom vollständig aus erneuerbaren Energien stammen und der Aufpreis muss ebenso investiert werden. Allerdings erfolgt die Einspeisung der Stroms ins Netz zeitgleich und nicht mengengleich. Somit muss immer genügend Ökostrom vorhanden sein. Dies gilt auch für Spitzenlasten. Es genügt nicht – wie bei der mengengleichen Einspeisung – die verbrauchte Strommenge im Jahresmittel zu produzieren. Beispiele für dieses Siegel sind die Stadtwerke Trier und Main-Kinzig.
UE01: Hier stammt der Strom zu mindestens 50 Prozent aus erneuerbaren Energien und höchstens 50 Prozent aus Kraftwärmekopplung. Ein Viertel des Stroms aus erneuerbaren Energien muss von Anlagen kommen, die höchsten drei Jahre alt sind. Außerdem muss der Strom zeitgleich ins Netz eingespeist werden. Des Weiteren müssen ebenfalls zwei Drittel des Preisaufschlags für Investitionen in Neuanlagen verwendet werden.
TÜV Nord
Auch die TÜV Nord AG zertifiziert Ökostromprodukte. Genauso wie beim ok-power-Label muss der Strom mindestens zu 50 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen und höchstens zu 50 Prozent aus Kraftwärmekopplung stammen. Der Energieversorger verpflichtet sich, den Aufpreis für den Ökostrom nachweislich für die Investition von Neuanlagen zu verwenden. Diese Kriterien beziehen sich im Gegensatz zu denen von ok-power und TÜV Süd auf das gesamte Unternehmen, wodurch die zentralen Probleme der beiden Siegel gelöst werden. Greenpeace energy und die EWS Schönau sind zwei Beispiele für Energieversorger, die dieses Label tragen.
Grüner Strom Label (GSL)
Das GSL wird von einem Zusammenschluss verschiedener Verbände wie NABU oder BUND verliehen. Es gibt zwei verschiedene Varianten des Siegels: Für GSL-Silber muss der Energieversorger mindestens die Hälfte des Stroms durch erneuerbare Energien produzieren, der Rest kann durch Kraftwärmekopplung erfolgen. GLS-Gold setzt hingegen die gesamte Produktion durch erneuerbare Energien voraus. Außerdem verpflichtet sich der Energieversorger einen Aufpreis von mindestens einem Cent pro Kilowattstunde zu erheben, der in Neuanlagen investiert werden muss. Das GSL wird wie auch die Label von ok-power und TÜV Süd für einzelne Ökostromprodukte und nicht an Unternehmen verliehen. Allerdings können durch eine Klausel Unternehmen ausgeschlossen werden, die sich »allgemein negativ« gegenüber erneuerbaren Energien verhalten. Aus diesem Grund sind die Atomkonzerne wohl davon ausgeschlossen. Zu den zertifizierten Produkten zählen größtenteils Angebote von Stadtwerken, aber auch bundesweite Anbieter wie Naturstrom.
Atomausstieg selber machen
Hierbei handelt es sich um kein Label, sondern um eine Kampagne zahlreicher Umweltschutzverbände für die vier Ökostromproduzenten EWS Schönau, Greenpeace Energy, Lichtblick und Naturstrom. Diese vier Energieversorger sind rechtlich unabhängig von Unternehmen, die Atom- oder Kohlestrom produzieren oder mit diesem handeln. Dies unterscheidet sie von vielen Stadtwerken, die sich zwar für die Energiewende stark machen, jedoch oftmals Verflechtungen mit den Atomkonzernen haben. Die unabhängigen Anbieter erzeugen Strom mindestens zur Hälfte aus erneuerbaren Energien und den Rest aus Kraftwärmekopplung mit Erdgas.
Vergleichsportale
Natürlich ist der Stromwechsel auch immer eine Frage des Geldes. Ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3500 Kilowattstunden zahlt 2011 im Schnitt immerhin 873,24 Euro pro Jahr für Strom. Um im Tarif- und Labeldschungel den Überblick zu bewahren, gibt es mehrere Vergleichsportale, die von der Stiftung Warentest 2008 bewertet wurden. Dabei haben die vier besten Anbieter – Verivox, Tarifvergleich, Toptarif und Wer-ist-billiger – zumindest auch eine Funktion um Ökostromprodukten zu vergleichen. Dabei werden auch die jeweiligen Labels des Produktes angezeigt. Ebenso findet sich bei der Kampagne Atomausstieg selber machen ein Tarifvergleich.
Neben dem Stromwechsel zu einem Ökostromanbieter besteht besonders für Hausbesitzer die Möglichkeit selbst Strom zu produzieren und ins Netz einzuspeisen, wofür sich vor allem die Solarenergie eignet. Weitere Infos dazu findet man beispielsweise hier oder hier.
Da sich die vier Atomkonzerne laut einer kürzlich veröffentlichen Greenpeace-Studie weigern in den Umbau der Stromversorgung und damit die Energiewende blockieren, müssen die VerbraucherInnen Druck auf sie ausüben. Dazu gehört neben politischem Druck auch wirtschaftlicher Druck durch den Wechsel zu einem Stromanbieter, der es ernst meint mit dem Umbau der Energieversorgung.
In den Tagen nach dem GAU in Fukushima stieg die Zahl der ÖkostromkundInnen rasant an. Der Ökostromanbieter Lichtblick meldete insgesamt 900 Wechsel pro Tag und bei Greenpeace Energy hat sich Anzahl der Neukunden verzehnfacht. Aber dieses Wachstum ist auch längerfristig zu beobachten. Der Absatz von Ökostrom an Gewerbe- und Haushaltskunden stieg von 2007 bis 2008 um rund 260 Prozent.
Keine eindeutige Definition
Ein zentrales Problem ist jedoch, dass es bis heute keine einheitliche Definition von Ökostrom gibt. Das Wort ist rechtlich nicht geschützt wie beispielsweise der Begriff »Bio« bei Lebensmitteln. Generell gilt zwar, dass Ökostrom aus erneuerbaren Energien stammen soll, aber fraglich ist beispielsweise, ob der Energieversorger auch Neuanlagen bauen soll oder ob auch Strom aus Kräftwärmekopplung dazu zählt.
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| Das Heizkraftwerk Berlin-Mitte setzt Kraftwärmekopplung ein. (Foto von Mazbln) |
Renewable Energy Certificate System (RECS)Das REC-System weist die Herkunft des produzierten Stroms nach, bietet aber keine Möglichkeit um Ökostromprodukte und -tarife von Stromanbietern zu zertifizieren, da Stromversorger Strom nicht notwendigerweise selbst gewinnen müssen, sondern ihn auch an der Strombörse kaufen können. Mit einem RECS-Zertifikat wird bestätigt, wie Strom erzeugt wurde. Wenn ein Energieversorger eine Megawattstunde Strom aus erneuerbaren Energien produziert, erhält er dafür ein RECS-Zertifikat. Dabei zählen nach der RECS-Definition zum Ökostrom unter anderem Biomasse, Wind- oder Wasserkraft, nicht aber Kraftwärmekopplung. Da das REC-System in 15 europäischen Ländern verwendet wird, ist Ökostrom über Grenzen hinweg vergleichbar und handelbar.
Genau hier gehen aber die Probleme los. Denn ein deutscher Energieversorger kann seinen Kohle- und Atomstrom zu Ökostrom umdeklarieren. Er produziert weiterhin konventionellen Strom, kauft aber die gleiche Menge RECS-zertifizierten Strom, beispielsweise von alten norwegischen Wasserkraftwerken. Diese zertifizierte Menge wird dann als Ökostrom angeboten und den Aufpreis zahlt der/die Kunde/in. Solange das Angebot an RECS-Ökostrom in Europa wesentlich höher ist als die Nachfrage – was aktuell der Fall ist –, ändert sich am Strommix nichts. Somit ist dieses Geschäftsgebaren klares Greenwashing und wird zurecht als Mogelpackung bezeichnet. Ein Beispiel für einen solchen Anbieter ist die FlexStrom AG mit ihrem Tarif Ökoflex. Sie verlangt einen Aufpreis von rund einem halben Cent pro Kilowattstunde für RECS-Ökostrom, was beim Verbrauch einer dreiköpfigen Familie von 3500 Kilowattstunden immerhin 17,50 Euro entspricht. Dieser Strom stammt aus skandinavischen Altanlagen. Aufgrund der Kritik an dieser Praxis haben mehrere Verbände und Organisationen andere Labels entwickelt, bei denen die Veränderung des Strommix im Vordergrund steht.
ok-power
Das ok-power-Siegel wird vom Verein EnergieVision verliehen, der vom Öko-Institut, dem WWF Deutschland und der Verbraucherzentrale NRW zu diesem Zweck gegründet wurde. Derart zertifizierter Ökostrom stammt mindestens zu 50 Prozent aus erneuerbaren Energien und höchstens zur Hälfte aus effizienten Kraftwärmekopplungsanlagen. Außerdem muss ein Drittel des Strom aus Anlagen stammen, die nicht älter als sechs Jahre sind, ein weiteres Drittel aus Anlagen, die nicht älter als zwölf Jahre sind, und das übrige Drittel darf aus älteren Anlagen kommen. Dabei darf der Strom auch über RECS-Zertifikaten gekauft werden, wenn die Ursprungsanlagen die Kriterien erfüllen. Alternativ kann sich der Energieversorger dazu verpflichten den Aufpreis für den Ökostrom in Neuanlagen zu investieren. Die grundlegende Idee hinter diesem Siegel ist, dass die Energieversorger kontinuierlich in den Ausbau erneuerbarer Energien investieren und somit die Stromversorgung nach und nach umgebaut wird. An dem Label wird kritisiert, dass nur einzelne Angebote zertifiziert werden, nicht aber das gesamte Unternehmen betrachtet wird. Auch einzelne Tarife der Atomkonzerne E.ON (E wie einfach) und Vattenfall sind mit dem ok-power-Label zertifiziert, obwohl diese Unternehmen klar auf Atom- und Kohlestrom setzen.
TÜV Süd
Ähnlich wie das ok-power-Label funktioniert auch die Zertifizierung bei der TÜV Süd AG. Es wird lediglich ein bestimmtes Ökostromprodukt und nicht das ganze Unternehmen betrachtet. Außerdem gibt es drei verschiedene Zertifikate je nach Definition von Ökostrom und Neuanlageninvestition.
EE01: Der Strom stammt zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien und ein Viertel der Strommenge muss von Anlagen kommen, die nicht älter als drei Jahre sind. Der Aufpreis auf den Ökostrom muss zu zwei Dritteln in Neuanlagen investiert werden. Dieses Siegel trägt beispielsweise E.ON (E wie einfach).
EE02: Auch hier muss der Strom vollständig aus erneuerbaren Energien stammen und der Aufpreis muss ebenso investiert werden. Allerdings erfolgt die Einspeisung der Stroms ins Netz zeitgleich und nicht mengengleich. Somit muss immer genügend Ökostrom vorhanden sein. Dies gilt auch für Spitzenlasten. Es genügt nicht – wie bei der mengengleichen Einspeisung – die verbrauchte Strommenge im Jahresmittel zu produzieren. Beispiele für dieses Siegel sind die Stadtwerke Trier und Main-Kinzig.
UE01: Hier stammt der Strom zu mindestens 50 Prozent aus erneuerbaren Energien und höchstens 50 Prozent aus Kraftwärmekopplung. Ein Viertel des Stroms aus erneuerbaren Energien muss von Anlagen kommen, die höchsten drei Jahre alt sind. Außerdem muss der Strom zeitgleich ins Netz eingespeist werden. Des Weiteren müssen ebenfalls zwei Drittel des Preisaufschlags für Investitionen in Neuanlagen verwendet werden.
TÜV Nord
Auch die TÜV Nord AG zertifiziert Ökostromprodukte. Genauso wie beim ok-power-Label muss der Strom mindestens zu 50 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen und höchstens zu 50 Prozent aus Kraftwärmekopplung stammen. Der Energieversorger verpflichtet sich, den Aufpreis für den Ökostrom nachweislich für die Investition von Neuanlagen zu verwenden. Diese Kriterien beziehen sich im Gegensatz zu denen von ok-power und TÜV Süd auf das gesamte Unternehmen, wodurch die zentralen Probleme der beiden Siegel gelöst werden. Greenpeace energy und die EWS Schönau sind zwei Beispiele für Energieversorger, die dieses Label tragen.
Grüner Strom Label (GSL)
Das GSL wird von einem Zusammenschluss verschiedener Verbände wie NABU oder BUND verliehen. Es gibt zwei verschiedene Varianten des Siegels: Für GSL-Silber muss der Energieversorger mindestens die Hälfte des Stroms durch erneuerbare Energien produzieren, der Rest kann durch Kraftwärmekopplung erfolgen. GLS-Gold setzt hingegen die gesamte Produktion durch erneuerbare Energien voraus. Außerdem verpflichtet sich der Energieversorger einen Aufpreis von mindestens einem Cent pro Kilowattstunde zu erheben, der in Neuanlagen investiert werden muss. Das GSL wird wie auch die Label von ok-power und TÜV Süd für einzelne Ökostromprodukte und nicht an Unternehmen verliehen. Allerdings können durch eine Klausel Unternehmen ausgeschlossen werden, die sich »allgemein negativ« gegenüber erneuerbaren Energien verhalten. Aus diesem Grund sind die Atomkonzerne wohl davon ausgeschlossen. Zu den zertifizierten Produkten zählen größtenteils Angebote von Stadtwerken, aber auch bundesweite Anbieter wie Naturstrom.
Atomausstieg selber machen
Hierbei handelt es sich um kein Label, sondern um eine Kampagne zahlreicher Umweltschutzverbände für die vier Ökostromproduzenten EWS Schönau, Greenpeace Energy, Lichtblick und Naturstrom. Diese vier Energieversorger sind rechtlich unabhängig von Unternehmen, die Atom- oder Kohlestrom produzieren oder mit diesem handeln. Dies unterscheidet sie von vielen Stadtwerken, die sich zwar für die Energiewende stark machen, jedoch oftmals Verflechtungen mit den Atomkonzernen haben. Die unabhängigen Anbieter erzeugen Strom mindestens zur Hälfte aus erneuerbaren Energien und den Rest aus Kraftwärmekopplung mit Erdgas.
Vergleichsportale
Natürlich ist der Stromwechsel auch immer eine Frage des Geldes. Ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3500 Kilowattstunden zahlt 2011 im Schnitt immerhin 873,24 Euro pro Jahr für Strom. Um im Tarif- und Labeldschungel den Überblick zu bewahren, gibt es mehrere Vergleichsportale, die von der Stiftung Warentest 2008 bewertet wurden. Dabei haben die vier besten Anbieter – Verivox, Tarifvergleich, Toptarif und Wer-ist-billiger – zumindest auch eine Funktion um Ökostromprodukten zu vergleichen. Dabei werden auch die jeweiligen Labels des Produktes angezeigt. Ebenso findet sich bei der Kampagne Atomausstieg selber machen ein Tarifvergleich.
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| Solaranlage in Todmorden (Großbritannien) |
Da sich die vier Atomkonzerne laut einer kürzlich veröffentlichen Greenpeace-Studie weigern in den Umbau der Stromversorgung und damit die Energiewende blockieren, müssen die VerbraucherInnen Druck auf sie ausüben. Dazu gehört neben politischem Druck auch wirtschaftlicher Druck durch den Wechsel zu einem Stromanbieter, der es ernst meint mit dem Umbau der Energieversorgung.
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Wettbewerb
Samstag, 16. April 2011
Der Weg zur erneuerbaren Energie: Teil 2 – Strommarkt
Trotz der Liberalisierung des 270 Milliarden Euro Umsatz schweren Strommarktes stammen 80 Prozent des Strom von den vier Atomkonzernen E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall. Gleichzeitig sind die Strompreis seit 2000 kontinuierlich gestiegen. Nachdem ich mich vergangene Woche mit den Hintergründe der Energieerzeugung beschäftigt habe, werde ich in diesem Post den Strommarkt analysieren.
Insgesamt 290 Kraftwerke mit einer Leistung von mindestens 100 Megawatt und eine unüberschaubare Anzahl kleinerer Anlagen erzeugen den Strom in Deutschland, der im Wesentlichen fast zur Hälfte von der Industrie und zu je einem Viertel von Privathaushalten und der Dienstleistungsbranche verbraucht wird.
Der monopolisierte Strommarkt
Durch die Liberalisierung von 1998 hat sich der Strommarkt in seinen rechtlichen Grundstrukturen geändert. Zuvor war der gesamte Strommarkt – von der Erzeugung über den Transport bis zum Endverbraucher – durch regionale und kommunale Monopole gekennzeichnet. Dabei waren die regionalen Anbieter für die Hochspannungsleitungen und Großkraftwerke verantwortlich, während die kommunalen Stadtwerke im Rahmen der Daseinsvorsorge die Städte und Gemeinden in ihrem Umkreis belieferten, wobei beide über Beteiligungen und Tochterunternehmen miteinander verflochten waren und sind. Diese Regelungen wurden erstmals 1935 durch das Energiewirtschaftsgesetz erlassen, das sich in seinen Grundzügen bis zur Novelle von 1998 nicht wesentlich verändert hat.
Liberalisierung mit Fehlstart
Die Europäische Union erließ 1996 eine Richtlinie, in der die Mitgliedsstaaten zur Liberalisierung der nationalen Energiemärkte verpflichtet wurden. Daraufhin änderte der Bundestag das Energiewirtschaftsgesetz, welches 1998 in seiner neuen Fassung in Kraft trat. Die Grundidee der Liberalisierung ist, dass die vier Netzbetreiber weiterhin für Verteilung und Transport des Stroms zuständig sind, da der Netzbetrieb ein natürliches Monopol darstellt. Sie müssen aber nun allen anderen Energieversorgern einen diskriminierungsfreien Zugang zu diesem Netz ermöglichen. Somit muss der gesamte produzierte Strom eines Energieversorgers vom Netzbetreiber zum gleichen Entgelt ins Netz eingespeist werden. Dabei verzichtete die schwarz-gelbe Bundesregierung auf eine Regulierung, so dass die Entgelte von den Netzbetreibern relativ frei festgelegt werden konnte. Dies führte zu überhöhten Entgelten und schränkte den Wettbewerb massiv ein. Erst 2005 wurde die Regulierung durch die Bundesnetzagentur von der rot-grünen Bundesregierung eingeführt. Eine weitere Möglichkeit wäre die Verstaatlichung des Stromnetzes gewesen, wie es beispielsweise in den Niederlanden und in Dänemark der Fall ist.
Die vier Netzbetreiber haben sich das Bundesgebiet folgendermaßen aufgeteilt:
Das niederländische Staatsunternehmen TenneT kaufte 2009 das Netz von E.ON und das belgische Unternehmen Elia System Operator 2010 das von Vattenfall. In den beiden anderen Regionen befinden sich die Netze weiterhin im Eigentum von RWE und EnBW.
Durch den freien Netzzugang herrscht in den Bereichen Erzeugung, Handel und Vertrieb des Stroms Wettbewerb zwischen Energieversorgern und Händlern. Auch die kommunalen Stadtwerke müssen sich nun gegen Konkurrenten behaupten, allerdings sind sie für die Grundversorgung vor Ort zuständig. Somit ist jeder Haushalt bei seinem Stadtwerk Kundin/Kunde, solange sie/er nicht den Stromanbieter wechselt.
Was passiert, wenn ich den Stromanbieter wechsle?
Wenn ein Haushalt den Stromanbieter wechselt, ändert sich für die/den Kunde/in erst einmal nichts, außer dass die Stromrechnung nun vom neuen Anbieter kommt. Doch was passiert im Hintergrund? Das werde ich anhand meines eigenen Wechsels von meinem Mainzer Grundversorger Entega zum unabhängigen Ökostromanbieter Naturstrom erläutern. Die Unternehmen sind austauschbar und dienen nur der Veranschaulichung.
Weiterhin eingeschränkter Wettbewerb
Nach den theoretischen Hintergründen zum Strommarkt ist es nun an der Zeit sich die tatsächliche Entwicklung des Wettbewerbs seit der Liberalisierung anzuschauen. Zurzeit gibt es in Deutschland knapp 1000 Energieversorger. Allerdings entfallen bei der Stromerzeugung weiterhin 80 Prozent der gesamten erzeugten Strommenge auf die Betreiber der Großkraftwerke E.ON, EnBW, RWE und Vattenfall. Der Anteil der großen Vier ist seit 2000 dabei nur leicht rückläufig. Somit existiert zwar kein Monopol auf dem deutschen Strommarkt aber ein Oligopol mit vier marktbeherrschenden Anbietern. Dies hat zwei zentrale Gründe: Zum einen sind die deutschen Haushalte sehr träge, was den Stromanbieterwechsel betrifft. Lediglich 14 Prozent der deutschen Haushalte haben ihren Stromanbieter bisher gewechselt. Der Rest der Bevölkerung bezieht den Strom weiterhin im teuren Grundversorgungsvertrag oder hat mit dem Grundversorger einen speziellen Vertrag abgeschlossen. Im Schnitt ist der Strompreis bei einem Lieferantenwechsel um einen Cent pro Kilowattstunde günstiger als beim Grundversorger. Eine Familie mit 4000 Kilowattstunden Jahresverbrauch kann durch einen Wechsel sogar knapp 200 Euro einsparen, allerdings erhält man bei den günstigsten Anbietern meist keinen Ökostrom. Aber auch die generelle Marktstruktur verhindert einen wirklichen Wettbewerb, da viele Energieversorger über Beteiligungen und Tochterunternehmen mit den Atomkonzernen verflochten sind, so dass man trotz Lieferantenwechsels beim einem der Atomkonzerne landen kann. Die Preisentwicklung zeigt ebenfalls, dass noch lange kein Wettbewerb herrscht. Der Strompreis ist seit 2000 um durchschnittlich elf Cent gestiegen, wovon allerdings mehr als die Hälfte auf Steuererhöhungen zurückzuführen sind. Die restlichen 45 Prozent beruhen auf Stromerzeugung und Verteilung. Da die Netzentgelte seit der Regulierung durch die Bundesnetzagentur gesunken sind, zeigt dies, dass RWE, E.ON, EnBW und Vattenfall für den Preisanstieg mitverantwortlich sind und ihre marktbeherrschende Stellung ausnutzen. In der gleichen Zeit verzeichneten die Atomkonzerne nämlich Milliardengewinne.
Wer wirklich weg von Atom- und Kohlestrom will, sollte zu einem der vier unabhängigen Ökostromanbieter wechseln und dadurch den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben. Nur dann ist sichergestellt, dass das Geld wirklich in Neuanlagen investiert wird. Mit den Hintergründen des Ökostroms werde ich mich nächste Woche im letzten Teil der Serie befassen.
Insgesamt 290 Kraftwerke mit einer Leistung von mindestens 100 Megawatt und eine unüberschaubare Anzahl kleinerer Anlagen erzeugen den Strom in Deutschland, der im Wesentlichen fast zur Hälfte von der Industrie und zu je einem Viertel von Privathaushalten und der Dienstleistungsbranche verbraucht wird.
Der monopolisierte Strommarkt
Durch die Liberalisierung von 1998 hat sich der Strommarkt in seinen rechtlichen Grundstrukturen geändert. Zuvor war der gesamte Strommarkt – von der Erzeugung über den Transport bis zum Endverbraucher – durch regionale und kommunale Monopole gekennzeichnet. Dabei waren die regionalen Anbieter für die Hochspannungsleitungen und Großkraftwerke verantwortlich, während die kommunalen Stadtwerke im Rahmen der Daseinsvorsorge die Städte und Gemeinden in ihrem Umkreis belieferten, wobei beide über Beteiligungen und Tochterunternehmen miteinander verflochten waren und sind. Diese Regelungen wurden erstmals 1935 durch das Energiewirtschaftsgesetz erlassen, das sich in seinen Grundzügen bis zur Novelle von 1998 nicht wesentlich verändert hat.
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| Strommast in Sachsen (Bild von RobbyBer) |
Liberalisierung mit Fehlstart
Die Europäische Union erließ 1996 eine Richtlinie, in der die Mitgliedsstaaten zur Liberalisierung der nationalen Energiemärkte verpflichtet wurden. Daraufhin änderte der Bundestag das Energiewirtschaftsgesetz, welches 1998 in seiner neuen Fassung in Kraft trat. Die Grundidee der Liberalisierung ist, dass die vier Netzbetreiber weiterhin für Verteilung und Transport des Stroms zuständig sind, da der Netzbetrieb ein natürliches Monopol darstellt. Sie müssen aber nun allen anderen Energieversorgern einen diskriminierungsfreien Zugang zu diesem Netz ermöglichen. Somit muss der gesamte produzierte Strom eines Energieversorgers vom Netzbetreiber zum gleichen Entgelt ins Netz eingespeist werden. Dabei verzichtete die schwarz-gelbe Bundesregierung auf eine Regulierung, so dass die Entgelte von den Netzbetreibern relativ frei festgelegt werden konnte. Dies führte zu überhöhten Entgelten und schränkte den Wettbewerb massiv ein. Erst 2005 wurde die Regulierung durch die Bundesnetzagentur von der rot-grünen Bundesregierung eingeführt. Eine weitere Möglichkeit wäre die Verstaatlichung des Stromnetzes gewesen, wie es beispielsweise in den Niederlanden und in Dänemark der Fall ist.
Die vier Netzbetreiber haben sich das Bundesgebiet folgendermaßen aufgeteilt:
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| Regelzonen der Netzbetreiber (Karte von Ice gixxe) |
Das niederländische Staatsunternehmen TenneT kaufte 2009 das Netz von E.ON und das belgische Unternehmen Elia System Operator 2010 das von Vattenfall. In den beiden anderen Regionen befinden sich die Netze weiterhin im Eigentum von RWE und EnBW.
Durch den freien Netzzugang herrscht in den Bereichen Erzeugung, Handel und Vertrieb des Stroms Wettbewerb zwischen Energieversorgern und Händlern. Auch die kommunalen Stadtwerke müssen sich nun gegen Konkurrenten behaupten, allerdings sind sie für die Grundversorgung vor Ort zuständig. Somit ist jeder Haushalt bei seinem Stadtwerk Kundin/Kunde, solange sie/er nicht den Stromanbieter wechselt.
Was passiert, wenn ich den Stromanbieter wechsle?
Wenn ein Haushalt den Stromanbieter wechselt, ändert sich für die/den Kunde/in erst einmal nichts, außer dass die Stromrechnung nun vom neuen Anbieter kommt. Doch was passiert im Hintergrund? Das werde ich anhand meines eigenen Wechsels von meinem Mainzer Grundversorger Entega zum unabhängigen Ökostromanbieter Naturstrom erläutern. Die Unternehmen sind austauschbar und dienen nur der Veranschaulichung.
- Die Entega kauft von ihrem Mutterkonzern HEAG Südhessische Energie AG (HSE) die Menge Strom, die ich voraussichtlich verbrauchen werde. Der von der Entega bezogene Strom stammt dabei zu 34 Prozent aus fossilen und zu 66 Prozent aus regenerativen Energieträgern.
- Die HSE speist den von der Entega gekauften Strom ins Netz von RWE ein und bezahlt dafür ein Netzentgelt an RWE.
- RWE ist für die Verteilung und den Transport des Stroms zuständig. Sie werden den Strom möglichst kostengünstig zu mir transportieren wollen und sind deshalb bestrebt die Transportstrecke zu minimieren. Folglich werde ich meinen Strom wahrscheinlich von den Kraftwerken Mainz-Wiesbaden erhalten. Woher mein physikalischer Strom genau kommt, obliegt allein dem Netzbetreiber RWE, der in diesem Bereich der Lieferkette Monopolist ist. Den von der HSE für mich produzierten Strom verteilt der Netzbetrieber ebenfalls nach seinem Belieben.
- Ich bezahle der Entega den von mir bezogenen Strom und die Entega bezahlt die HSE.
- Naturstrom kündigt meinen Vertrag mit der Entega. Somit kauft die Entega weniger Strom bei der HSE ein, die wiederum weniger Strom produziert.
- Naturstrom kauft nun die entsprechende Menge Strom für mich. Einen Teil des Strom produziert die Naturstrom AG mit ihren eigenen Anlagen, einen Teil kauft sie von anderen Kraftwerken. Letztendlich stammt der Strom zu 72 Prozent aus Wasserkraft und zu 28 Prozent aus Windkraft. Somit muss durch meinen Wchsel mehr Strom aus regenerativen Energien produziert werden als zuvor.
- Beim Netzbetreiber bleibt alles beim alten, da er ja nicht vom Wettbewerb betroffen ist. Physikalisch werde ich also weiterhin meinen Strom von den hiesigen Stadtwerken beziehen. Naturstrom speist seinen Strom deutschlandweit ins Netz ein und bezahlt dem jeweiligen Netzbetreiber die entsprechenden Entgelte.
- Ich bezahle meine Stromrechnung nun bei Naturstrom.
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| Photovoltaikanlage in Berlin-Adlershof |
Weiterhin eingeschränkter Wettbewerb
Nach den theoretischen Hintergründen zum Strommarkt ist es nun an der Zeit sich die tatsächliche Entwicklung des Wettbewerbs seit der Liberalisierung anzuschauen. Zurzeit gibt es in Deutschland knapp 1000 Energieversorger. Allerdings entfallen bei der Stromerzeugung weiterhin 80 Prozent der gesamten erzeugten Strommenge auf die Betreiber der Großkraftwerke E.ON, EnBW, RWE und Vattenfall. Der Anteil der großen Vier ist seit 2000 dabei nur leicht rückläufig. Somit existiert zwar kein Monopol auf dem deutschen Strommarkt aber ein Oligopol mit vier marktbeherrschenden Anbietern. Dies hat zwei zentrale Gründe: Zum einen sind die deutschen Haushalte sehr träge, was den Stromanbieterwechsel betrifft. Lediglich 14 Prozent der deutschen Haushalte haben ihren Stromanbieter bisher gewechselt. Der Rest der Bevölkerung bezieht den Strom weiterhin im teuren Grundversorgungsvertrag oder hat mit dem Grundversorger einen speziellen Vertrag abgeschlossen. Im Schnitt ist der Strompreis bei einem Lieferantenwechsel um einen Cent pro Kilowattstunde günstiger als beim Grundversorger. Eine Familie mit 4000 Kilowattstunden Jahresverbrauch kann durch einen Wechsel sogar knapp 200 Euro einsparen, allerdings erhält man bei den günstigsten Anbietern meist keinen Ökostrom. Aber auch die generelle Marktstruktur verhindert einen wirklichen Wettbewerb, da viele Energieversorger über Beteiligungen und Tochterunternehmen mit den Atomkonzernen verflochten sind, so dass man trotz Lieferantenwechsels beim einem der Atomkonzerne landen kann. Die Preisentwicklung zeigt ebenfalls, dass noch lange kein Wettbewerb herrscht. Der Strompreis ist seit 2000 um durchschnittlich elf Cent gestiegen, wovon allerdings mehr als die Hälfte auf Steuererhöhungen zurückzuführen sind. Die restlichen 45 Prozent beruhen auf Stromerzeugung und Verteilung. Da die Netzentgelte seit der Regulierung durch die Bundesnetzagentur gesunken sind, zeigt dies, dass RWE, E.ON, EnBW und Vattenfall für den Preisanstieg mitverantwortlich sind und ihre marktbeherrschende Stellung ausnutzen. In der gleichen Zeit verzeichneten die Atomkonzerne nämlich Milliardengewinne.
Wer wirklich weg von Atom- und Kohlestrom will, sollte zu einem der vier unabhängigen Ökostromanbieter wechseln und dadurch den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben. Nur dann ist sichergestellt, dass das Geld wirklich in Neuanlagen investiert wird. Mit den Hintergründen des Ökostroms werde ich mich nächste Woche im letzten Teil der Serie befassen.
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