Samstag, 16. April 2011

Der Weg zur erneuerbaren Energie: Teil 2 – Strommarkt

Trotz der Liberalisierung des 270 Milliarden Euro Umsatz schweren Strommarktes stammen 80 Prozent des Strom von den vier Atomkonzernen E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall. Gleichzeitig sind die Strompreis seit 2000 kontinuierlich gestiegen. Nachdem ich mich vergangene Woche mit den Hintergründe der Energieerzeugung beschäftigt habe, werde ich in diesem Post den Strommarkt analysieren.

Insgesamt 290 Kraftwerke mit einer Leistung von mindestens 100 Megawatt und eine unüberschaubare Anzahl kleinerer Anlagen erzeugen den Strom in Deutschland, der im Wesentlichen fast zur Hälfte von der Industrie und zu je einem Viertel von Privathaushalten und der Dienstleistungsbranche verbraucht wird.

Der monopolisierte Strommarkt
Durch die Liberalisierung von 1998 hat sich der Strommarkt in seinen rechtlichen Grundstrukturen geändert. Zuvor war der gesamte Strommarkt – von der Erzeugung über den Transport bis zum Endverbraucher – durch regionale und kommunale Monopole gekennzeichnet. Dabei waren die regionalen Anbieter für die Hochspannungsleitungen und Großkraftwerke verantwortlich, während die kommunalen Stadtwerke im Rahmen der Daseinsvorsorge die Städte und Gemeinden in ihrem Umkreis belieferten, wobei beide über Beteiligungen und Tochterunternehmen miteinander verflochten waren und sind. Diese Regelungen wurden erstmals 1935 durch das Energiewirtschaftsgesetz erlassen, das sich in seinen Grundzügen bis zur Novelle von 1998 nicht wesentlich verändert hat.

Strommast in Sachsen (Bild von RobbyBer)

Liberalisierung mit Fehlstart
Die Europäische Union erließ 1996 eine Richtlinie, in der die Mitgliedsstaaten zur Liberalisierung der nationalen Energiemärkte verpflichtet wurden. Daraufhin änderte der Bundestag das Energiewirtschaftsgesetz, welches 1998 in seiner neuen Fassung in Kraft trat. Die Grundidee der Liberalisierung ist, dass die vier Netzbetreiber weiterhin für Verteilung und Transport des Stroms zuständig sind, da der Netzbetrieb ein natürliches Monopol darstellt. Sie müssen aber nun allen anderen Energieversorgern einen diskriminierungsfreien Zugang zu diesem Netz ermöglichen. Somit muss der gesamte produzierte Strom eines Energieversorgers vom Netzbetreiber zum gleichen Entgelt ins Netz eingespeist werden. Dabei verzichtete die schwarz-gelbe Bundesregierung auf eine Regulierung, so dass die Entgelte von den Netzbetreibern relativ frei festgelegt werden konnte. Dies führte zu überhöhten Entgelten und schränkte den Wettbewerb massiv ein. Erst 2005 wurde die Regulierung durch die Bundesnetzagentur von der rot-grünen Bundesregierung eingeführt. Eine weitere Möglichkeit wäre die Verstaatlichung des Stromnetzes gewesen, wie es beispielsweise in den Niederlanden und in Dänemark der Fall ist.

Die vier Netzbetreiber haben sich das Bundesgebiet folgendermaßen aufgeteilt:

Regelzonen der Netzbetreiber (Karte von Ice gixxe)

Das niederländische Staatsunternehmen TenneT kaufte 2009 das Netz von E.ON und das belgische Unternehmen Elia System Operator 2010 das von Vattenfall. In den beiden anderen Regionen befinden sich die Netze weiterhin im Eigentum von RWE und EnBW.

Durch den freien Netzzugang herrscht in den Bereichen Erzeugung, Handel und Vertrieb des Stroms Wettbewerb zwischen Energieversorgern und Händlern. Auch die kommunalen Stadtwerke müssen sich nun gegen Konkurrenten behaupten, allerdings sind sie für die Grundversorgung vor Ort zuständig. Somit ist jeder Haushalt bei seinem Stadtwerk Kundin/Kunde, solange sie/er nicht den Stromanbieter wechselt.

Was passiert, wenn ich den Stromanbieter wechsle?
Wenn ein Haushalt den Stromanbieter wechselt, ändert sich für die/den Kunde/in erst einmal nichts, außer dass die Stromrechnung nun vom neuen Anbieter kommt. Doch was passiert im Hintergrund? Das werde ich anhand meines eigenen Wechsels von meinem Mainzer Grundversorger Entega zum unabhängigen Ökostromanbieter Naturstrom erläutern. Die Unternehmen sind austauschbar und dienen nur der Veranschaulichung.
  1. Die Entega kauft von ihrem Mutterkonzern HEAG Südhessische Energie AG (HSE) die Menge Strom, die ich voraussichtlich verbrauchen werde. Der von der Entega bezogene Strom stammt dabei zu 34 Prozent aus fossilen und zu 66 Prozent aus regenerativen Energieträgern.
  2. Die HSE speist den von der Entega gekauften Strom ins Netz von RWE ein und bezahlt dafür ein Netzentgelt an RWE.
  3. RWE ist für die Verteilung und den Transport des Stroms zuständig. Sie werden den Strom möglichst kostengünstig zu mir transportieren wollen und sind deshalb bestrebt die Transportstrecke zu minimieren. Folglich werde ich meinen Strom wahrscheinlich von den Kraftwerken Mainz-Wiesbaden erhalten. Woher mein physikalischer Strom genau kommt, obliegt allein dem Netzbetreiber RWE, der in diesem Bereich der Lieferkette Monopolist ist. Den von der HSE für mich produzierten Strom verteilt der Netzbetrieber ebenfalls nach seinem Belieben.
  4. Ich bezahle der Entega den von mir bezogenen Strom und die Entega bezahlt die HSE.
Jetzt wechsle ich den Anbieter und beauftrage Naturstrom mich mit Strom zu beliefern.
  1. Naturstrom kündigt meinen Vertrag mit der Entega. Somit kauft die Entega weniger Strom bei der HSE ein, die wiederum weniger Strom produziert.
  2. Naturstrom kauft nun die entsprechende Menge Strom für mich. Einen Teil des Strom produziert die Naturstrom AG mit ihren eigenen Anlagen, einen Teil kauft sie von anderen Kraftwerken. Letztendlich stammt der Strom zu 72 Prozent aus Wasserkraft und zu 28 Prozent aus Windkraft. Somit muss durch meinen Wchsel mehr Strom aus regenerativen Energien produziert werden als zuvor.
  3. Beim Netzbetreiber bleibt alles beim alten, da er ja nicht vom Wettbewerb betroffen ist. Physikalisch werde ich also weiterhin meinen Strom von den hiesigen Stadtwerken beziehen. Naturstrom speist seinen Strom deutschlandweit ins Netz ein und bezahlt dem jeweiligen Netzbetreiber die entsprechenden Entgelte.
  4. Ich bezahle meine Stromrechnung nun bei Naturstrom.
Durch meinen Wechsel hat sich somit am physikalischen Bezug nichts geändert, da dieser nicht dem Wettbewerb unterliegt. RWE wird den Strom nach eigenem Ermessen zu mir transportieren. Was sich allerdings geändert hat, ist die Zusammensetzung des produzierten Strommix in Deutschland. Der zu einem Drittel aus fossilen Energieträgern produzierte Strom der HSE wurde durch Ökostrom ersetzt. Natürlich muss man beachten, dass der Wechsel eines einzelnen Haushaltes dabei nicht wirklich ins Gewicht fällt und ein Großkraftwerk nun weniger Strom produziert. Jedoch machen sich die über 900 000 KundInnen der vier unabhängigen Ökostromanbieter (EWS Schönau, Greenpeace Energy, Lichtblick, Naturstrom) doch bemerkbar, da sich diese Anbieter auch dazu verpflichten ihre Anlagen entsprechend der Zahl ihrer Kunden auszubauen.

Photovoltaikanlage in Berlin-Adlershof

Weiterhin eingeschränkter Wettbewerb
Nach den theoretischen Hintergründen zum Strommarkt ist es nun an der Zeit sich die tatsächliche Entwicklung des Wettbewerbs seit der Liberalisierung anzuschauen. Zurzeit gibt es in Deutschland knapp 1000 Energieversorger. Allerdings entfallen bei der Stromerzeugung weiterhin 80 Prozent der gesamten erzeugten Strommenge auf die Betreiber der Großkraftwerke E.ON, EnBW, RWE und Vattenfall. Der Anteil der großen Vier ist seit 2000 dabei nur leicht rückläufig. Somit existiert zwar kein Monopol auf dem deutschen Strommarkt aber ein Oligopol mit vier marktbeherrschenden Anbietern. Dies hat zwei zentrale Gründe: Zum einen sind die deutschen Haushalte sehr träge, was den Stromanbieterwechsel betrifft. Lediglich 14 Prozent der deutschen Haushalte haben ihren Stromanbieter bisher gewechselt. Der Rest der Bevölkerung bezieht den Strom weiterhin im teuren Grundversorgungsvertrag oder hat mit dem Grundversorger einen speziellen Vertrag abgeschlossen. Im Schnitt ist der Strompreis bei einem Lieferantenwechsel um einen Cent pro Kilowattstunde günstiger als beim Grundversorger. Eine Familie mit 4000 Kilowattstunden Jahresverbrauch kann durch einen Wechsel sogar knapp 200 Euro einsparen, allerdings erhält man bei den günstigsten Anbietern meist keinen Ökostrom. Aber auch die generelle Marktstruktur verhindert einen wirklichen Wettbewerb, da viele Energieversorger über Beteiligungen und Tochterunternehmen mit den Atomkonzernen verflochten sind, so dass man trotz Lieferantenwechsels beim einem der Atomkonzerne landen kann. Die Preisentwicklung zeigt ebenfalls, dass noch lange kein Wettbewerb herrscht. Der Strompreis ist seit 2000 um durchschnittlich elf Cent gestiegen, wovon allerdings mehr als die Hälfte auf Steuererhöhungen zurückzuführen sind. Die restlichen 45 Prozent beruhen auf Stromerzeugung und Verteilung. Da die Netzentgelte seit der Regulierung durch die Bundesnetzagentur gesunken sind, zeigt dies, dass RWE, E.ON, EnBW und Vattenfall für den Preisanstieg mitverantwortlich sind und ihre marktbeherrschende Stellung ausnutzen. In der gleichen Zeit verzeichneten die Atomkonzerne nämlich Milliardengewinne.

Wer wirklich weg von Atom- und Kohlestrom will, sollte zu einem der vier unabhängigen Ökostromanbieter wechseln und dadurch den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben. Nur dann ist sichergestellt, dass das Geld wirklich in Neuanlagen investiert wird. Mit den Hintergründen des Ökostroms werde ich mich nächste Woche im letzten Teil der Serie befassen.